Umweltförderungen

Förderungen des Landes Steiermark

Ökoförderungen

In den vergangenen Jahren wurden vom Land Steiermark jährlich tausende Förderungsprojekte betreffend den Heizungstausch, solarthermische Anlagen, Fernwärmeanschlüsse, innovative Mobilität und andere Ökoförderungsschienen positiv abgewickelt. Damit wurde ein großer Beitrag zu einer zukunftsorientierten Energiepolitik und zum Klimaschutz geleistet.

Das Land Steiermark wird auch 2023 die Förderung betreffend den Heizungstausch und die solarthermischen Anlagen fortführen. Wir weisen Sie dabei besonders auf die attraktivierte Förderung der Solarthermie hin. Informieren Sie sich schon vorab. Die Umsetzungsfrist gem. der Richtlinien 2021 und 2022 wurde auf 18 Monate verlängert! Die Förderungsrichtlinien zum Heizungstausch und zur Elektromobilität 2023 finden Sie  hier

WICHTIGER Hinweis zum Thema Heizungstausch und Solarthermie:

Über den Umweltlandesfonds besteht die Förderungsmöglichkeit für

    • den Heizungstausch (Ersatz des fossilen Heizsystems oder der Stromheizung durch Fernwärme, eine Holzheizung oder Wärmepumpe) oder
    • die Errichtung einer solarthermischen Anlage

sofern diese Maßnahme vor Antragstellung noch nicht umgesetzt wurde.

Wenn Sie auch eine Sanierungsmaßnahme (zB Fenstertausch) umsetzen, können Sie bei max. 2 Jahre alten Rechnungen mit Ausstellungsdatum bis 31.12.2022 diese Maßnahme (Heizungstausch oder die Solarthermieanlage) im Rahmen einer Sanierungsförderung mitbeantragen.

Darüber hinaus kann eine Sanierungsförderung auch für die Erneuerung einer alten Holzheizung oder Wärmepumpe oder deren Umstellung auf ein anderes erneuerbares Heizsystem (Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe) beantragt werden. Siehe Förderung zur Kleinen Sanierung

Bitte beachten Sie in allen Fällen den Vorrang der Fernwärmeförderung in Fernwärmeanschlussgebieten vor anderen Heizungsförderungen.