Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Wohnbau
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Infostelle
    • Aktuelles & News
    • Energieberatung
  • Förderungen
    • Umweltförderungen
    • Wohnungsneubau
    • Wohnhaussanierung und Revitalisierung
    • Ökofonds
    • Förderungsberichte
    • FAQ
  • Themen
    • Sanierung oder Neubau?
    • NEUBAU: Ich möchte neu bauen
    • SANIERUNG: Ich möchte sanieren
    • Informationen für Gemeinden
    • Informationen zum geförderten Wohnbau
    • Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen
    • Wohnbaurecht
  • Rechtsgeschäfte
    • Eigenheim
    • Eigentumswohnung
    • Mietobjekt/Mietkauf
    • Wohnbaurecht
    • FAQ
    • Eigenheim
    • Eigentumswohnung
    • Mietobjekt/Mietkauf
    • Wohnbaurecht
    • FAQ
  • Wohnbauforschung
    • Berichte, Publikationen, Studien
  1. Sie sind hier:
  2. Wohnbau
  3. Rechtsgeschäfte
  • Eigenheim
  • Eigentumswohnung
  • Mietobjekt/Mietkauf
  • Wohnbaurecht
  • FAQ
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Rechtsgeschäfte - alles rund ums Recht

der Steiermärkischen Wohnbauförderung

Aufgaben

Die rechtlichen Angelegenheiten im geförderten Wohnbau beinhalten unterschiedliche Bereiche um die Regelungen gemäß dem  Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes einzuhalten und zu kontrollieren. 

Handlungsfelder

Änderungen der Besitzverhältnisse/Rechtsnachfolger, Vermietung von geförderten Wohnungen, Einstellung der Förderung bei vorzeitiger Tilgung oder nicht widmungsgemäßer Verwendung oder auch Mietkauf-Angelegenheiten werden hier beispielsweise abgehandelt. 

Im Rahmen bestimmter Handlungsfelder muss für das vergangene Kalenderjahr das Gesamteinkommen angegeben werden. Als Hilfestellung für die Berechnung des Jahreseinkommens (netto) steht ein Exel-Tool zur Verfügung:  Excel-Tool zur Einkommens-Berechnung.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Berechnung um eine ungefähre und unverbindliche Auskunft handelt!

Online-Rechtsgeschäfte

Im Rahmen der Rechtsgeschäfte der Wohnbauförderung ist nach Ausstellung einer Förderzusicherung die Einbringung von Urkunden und diesbezüglichen Nachweisen erforderlich. In den Bereichen Eigenheim, Geschoßbau und  Wohnbauscheck können diese Dokumente auch  online übermittelt werden. 

Kontakt

Im Zusammenhang mit Geschoßbauwohnungen können Sie sich mit rechtlichen Fragen an das  Referat Rechtsangelegenheiten bzw. direkt zu den  Online-Informationen der Rechtsgeschäfte wenden.

 

Kontakt

  • FAEW Rechtsangelegenheiten

Online-Rechtsgechäfte

Rechtsgeschäfte der Wohnbauförderung online!

Excel-Tool

Unverbindliche Berechnung Ihres Gesamteinkommens!

Top Links

Wohnbaubörse, Klima- und Umweltförderungen des Bundes, Umweltförderungen, Baurecht, Raus aus Öl, Sauber Heizen für Alle, Wohnbaurecht

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie