Förderung Kommunale PV-Dächer
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind Maßnahmen zur:
- Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgekoppelten PV-Anlagen
- Ertüchtigung der elektrischen Anlage, um die Errichtung einer PV-Anlage zu ermöglichen
Im Modul I werden Planungs- und Entscheidungsgrundlagen (z. B. Energiekonzept, Machbarkeitsstudien, Statische Gutachten, etc.) gefördert.
Über das Modul II werden konkrete Umsetzungs- und Investitionsvorhaben unterstützt.
Informationen entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Richtlinie 2023 sowie sämtlichen Förderungsinformationen und Formularen im aufklappbaren Menü.
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
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Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß Richtlinie
- Modul I wird im Ausmaß von 50 bis 55% der förderbaren Kosten gefördert
- Modul II wird im Ausmaß von 20 bis 45% in Abhängigkeit der spezifischen Steuerkraft-Kopfquote gefördert
Informationen entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Richtlinie 2023.
Schritt 1: Förderantrag stellen |
Die Antragsstellung (inklusiver aller erforderlichen Unterlagen) erfolgt über das Antragsformular per E-Mail an:
oder per Fax oder am Postweg an:
Fax: +43 (0) 316 269 700 99
Energie Agentur Steiermark
Nikolaiplatz 4a
A-8020 Graz
Nach dem Erhalt der Unterlagen wird Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail über den Eingang des Antrages übermittelt.
Nach Prüfung des Förderungsantrages und der Unterlagen wird Ihnen ein Förderungsvertrag zugesandt. Dieser ist rechtsverbindlich zu unterfertigen und an umweltlandesfonds@stmk.gv.at zu retournieren.
Ab dem Datum des Förderungsvertrags haben Sie 18 Monate Zeit, das Projektvorhaben umzusetzen. Gefördert werden ausschließlich Leistungen, die ab dem Datum des Förderungsvertrages erbracht wurden.
Schritt 2: Fertigstellung melden |
Die Fertigstellungsmeldung erfolgt über die zugesandte Fertigstellungsmeldung per E-Mail an:
oder per Fax oder am Postweg an:
Fax: +43 (0) 316 269 700 99
Energie Agentur Steiermark
Nikolaiplatz 4a
A-8020 Graz
Anschließend erfolgt nach Prüfung der Unterlagen die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderbedingungen der Richtlinie und des Förderungsvertrags geknüpft ist.
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01.02.2023 |
Formulare | Aktualisiert | |
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01.02.2023 |
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01.02.2023 |
Kontakt
Information und Beratung
Allgemeine Anfragen und Auskünfte |
( 0316/269700 |
|
https://www.gemeindeservice-stmk.at/
Ansprechpartnerin für das Land Steiermark | ![]() |
( 0316/877 - 5440 |