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Förderung Kommunale PV-Dächer

Förderung des Landes Steiermark gültig bis 31.12.2024

ACHTUNG!
Einreichungen sind ab 01.01.2025 über die Förderung  Energie- und klimarelevante Projekte steirischer Gemeinden, Gemeindebetriebe und Gemeinwohlorganisationen möglich.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind Maßnahmen zur:

  • Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgekoppelten PV-Anlagen
  • Ertüchtigung der elektrischen Anlage, um die Errichtung einer PV-Anlage zu ermöglichen

Im Modul I werden Planungs- und Entscheidungsgrundlagen (z. B. Energiekonzept, Machbarkeitsstudien,  Statische Gutachten, etc.) gefördert.

Über das Modul II werden konkrete Umsetzungs- und Investitionsvorhaben unterstützt.

Informationen entnehmen Sie bitte aus den aktuellen Förderungsinformationen und Formularen im aufklappbaren Menü.

Für kommunale Gebäude, welche zu 100 % im Eigentum von steirischen Gemeinden stehen, können im Rahmen der De-minimis-Förderung ansuchen:

  • steirische Gemeinden
  • Gesellschaften, die mehrheitlich (> 50%) im Eigentum einer steirischen Gemeinde stehen
  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß Richtlinie

    • Modul I wird im Ausmaß von 50 bis 55% der förderbaren Kosten gefördert
    • Modul II wird im Ausmaß von 20 bis 45% in Abhängigkeit der spezifischen Steuerkraft-Kopfquote gefördert

Informationen entnehmen Sie bitte aus der aktuellen  Richtlinie 2024.


Schritt 1: Förderantrag stellen 

Die Antragsstellung (inklusiver aller erforderlichen Unterlagen) erfolgt über das  Antragsformular per E-Mail an:

info@gemeindeservice-stmk.at

 

Nach dem Erhalt der Unterlagen wird Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail über den Eingang des Antrages übermittelt.

Nach Prüfung des Förderungsantrages und der Unterlagen wird Ihnen ein Förderungsvertrag zugesandt. Dieser ist rechtsverbindlich zu unterfertigen und an umweltlandesfonds@stmk.gv.at zu retournieren.

Ab dem Datum des Förderungsvertrags haben Sie 18 Monate Zeit, das Projektvorhaben umzusetzen. Gefördert werden ausschließlich Leistungen, die ab dem Datum des Förderungsvertrages erbracht wurden.

 

Schritt 2: Fertigstellung melden 

Die Fertigstellungsmeldung erfolgt über die zugesandte Fertigstellungsmeldung per E-Mail an:

info@gemeindeservice-stmk.at

 

Anschließend erfolgt nach Prüfung der Unterlagen die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderungsbedingungen der Richtlinie und des Förderungsvertrags geknüpft ist.

 Förderungsrichtlinie 2024 - kommunale PV-Dächer   22.02.2024
 Kurzinformation Kommunale PV-Dächer_Elektrische Anlage   18.12.2023
 Kurzinformation Kommunale PV-Dächer_Statisches Gutachten   21.08.2024
 Kurzinformation Kommunale PV-Dächer   18.12.2023

Formulare Aktualisiert
 Förderungsantrag Papier - alternativ (Schritt 1)   22.02.2024
 De-minimis-Erklärung (für Unternehmen)  xlsx 01.12.2025

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen und Auskünfte

Ing. Mag. Alfred König

( 0316/269700

 Energie Agentur Steiermark gGmbH
 https://www.gemeindeservice-stmk.at/

 


Ansprechpartnerin für das Land Steiermark Dipl.-Ing.in Rita Ovari ( 0316/877 - 5440
 

Links

  • Solar- und Photovoltaikkataster

Kontakt

  • FAEW Energietechnik und Umweltförderungen

Förderungen des Bundes

  • www.umweltförderung.at
  • www.klimafonds.gv.at

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Wohnbaubörse, Klima- und Umweltförderungen des Bundes, Umweltförderungen, Baurecht, Raus aus Öl, Sauber Heizen für Alle, Wohnbaurecht

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Telefon: +43 (316) 877-0

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