Förderung Kommunale PV-Dächer
Förderung des Landes Steiermark gültig bis 31.12.2024
ACHTUNG!
Einreichungen sind ab 01.01.2025 über die Förderung Energie- und klimarelevante Projekte steirischer Gemeinden, Gemeindebetriebe und Gemeinwohlorganisationen möglich.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind Maßnahmen zur:
- Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgekoppelten PV-Anlagen
- Ertüchtigung der elektrischen Anlage, um die Errichtung einer PV-Anlage zu ermöglichen
Im Modul I werden Planungs- und Entscheidungsgrundlagen (z. B. Energiekonzept, Machbarkeitsstudien, Statische Gutachten, etc.) gefördert.
Über das Modul II werden konkrete Umsetzungs- und Investitionsvorhaben unterstützt.
Informationen entnehmen Sie bitte aus den aktuellen Förderungsinformationen und Formularen im aufklappbaren Menü.
Für kommunale Gebäude, welche zu 100 % im Eigentum von steirischen Gemeinden stehen, können im Rahmen der De-minimis-Förderung ansuchen:
- steirische Gemeinden
- Gesellschaften, die mehrheitlich (> 50%) im Eigentum einer steirischen Gemeinde stehen
-
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß Richtlinie
- Modul I wird im Ausmaß von 50 bis 55% der förderbaren Kosten gefördert
- Modul II wird im Ausmaß von 20 bis 45% in Abhängigkeit der spezifischen Steuerkraft-Kopfquote gefördert
Informationen entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Richtlinie 2024.
Schritt 1: Förderantrag stellen |
Die Antragsstellung (inklusiver aller erforderlichen Unterlagen) erfolgt über das Antragsformular per E-Mail an:
Nach dem Erhalt der Unterlagen wird Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail über den Eingang des Antrages übermittelt.
Nach Prüfung des Förderungsantrages und der Unterlagen wird Ihnen ein Förderungsvertrag zugesandt. Dieser ist rechtsverbindlich zu unterfertigen und an umweltlandesfonds@stmk.gv.at zu retournieren.
Ab dem Datum des Förderungsvertrags haben Sie 18 Monate Zeit, das Projektvorhaben umzusetzen. Gefördert werden ausschließlich Leistungen, die ab dem Datum des Förderungsvertrages erbracht wurden.
Schritt 2: Fertigstellung melden |
Die Fertigstellungsmeldung erfolgt über die zugesandte Fertigstellungsmeldung per E-Mail an:
Anschließend erfolgt nach Prüfung der Unterlagen die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderungsbedingungen der Richtlinie und des Förderungsvertrags geknüpft ist.
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22.02.2024 |
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18.12.2023 |
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21.08.2024 |
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18.12.2023 |
Formulare | Aktualisiert | |
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22.02.2024 |
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21.10.2024 |
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01.02.2023 |
Formulare | Aktualisiert | |
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01.02.2023 |
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01.02.2023 |
Information und Beratung
Allgemeine Anfragen und Auskünfte |
( 0316/269700 |
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Ansprechpartnerin für das Land Steiermark | ![]() |
( 0316/877 - 5440 |