Geschoßbauförderung

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

  • Eigentumswohnungen
  • Mietkaufwohnungen
  • Mietwohnungen
  • Sozialmietwohnungen
  • Wohnheime (Seniorenheime, Studentenheime)

Für weitere Informationen wird auf das  Infoblatt zum Ansuchen sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.

Wer bekommt eine Förderung?

  • Gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden 

Wie erhält man eine geförderte Wohnung?

Voraussetzung ist die Anmeldung bei einer  gemeinnützigen Bauvereinigung oder eine Vormerkung im zuständigen Gemeindeamt.

Wie wird gefördert?

Nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge in der Höhe von 3,50 %, bei "Sozialmietwohnungen" in der Höhe von 4,50 % zu Kapitalmarktdarlehen, sonstigen Fremdmitteln oder Eigenmitteln mit einer Laufzeit von 30 Jahren, bezogen auf das aushaftende Kapital (basierend auf einem fiktiven Darlehen in Höhe von € 2.100,-/m2, das in konstanten halbjährlichen Annuitäten über 30 Jahre getilgt wird). Diese Regelung ist vorerst gültig bis 31.12.2024.

Eigentumswohnungen:
erhalten österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte, deren Nettoeinkommen (jährlich in Euro) folgende Grenzen nicht übersteigt:

  • 1 Person: € 40.800,-
  • 2 Personen: € 61.200,-
  • Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 5.400,-.

Die Nutzfläche ist mit 90 m² für 1- bis 4-Personen-Haushalte begrenzt. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnnutzfläche um je 10 m², jedoch maximal auf 150 m².

 

Mietwohnungen:
Die Alternative zur Eigentumswohnung mit Kündigungsschutz nach dem Mietrechtsgesetz und ein Eintrittsrecht mitwohnender Personen.
Einkommensobergrenzen (netto jährlich in Euro) bei Mietwohnungen:

  • 1 Person: € 40.800,-
  • 2 Personen: € 61.200,-
  • Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 5.400,-.

Für Mietwohnungen wird Wohnunterstützung gewährt.

 

Mietkaufwohnungen:
Mit dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 wurde die Förderung von Mietkaufwohnungen eingeführt, um den Förderungswerber hinsichtlich der Umsatzsteuer beim Ankauf einer Eigentumswohnung zu entlasten.

Gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz hat der/die MieterIn/Nutzungsberechtigte/r nach insgesamt 5-jähriger .Mietdauer (gerechnet ab erstmaligem Bezug ab dem 01.08.2019) bzw. 10-jähriger Mietdauer (gerechnet ab erstmaligem Bezug vor dem 01.08.2019) einen Anspruch auf Übertragung der Mietwohnung in .das Wohnungseigentum, wenn die Wohnung unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde, die Förderung noch aufrecht ist, und neben dem monatlichen Entgelt auch Eigenmittel für die Grund- und/oder Baukosten von mehr als € 82,81 je m² Nutzfläche (Stand 1.4.2023, valorisiert) eingehoben wurden.

Sämtliche mit der Wohnung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank und dem Land Steiermark sind von bisherigen Mietern/Nutzungsberechtigten (nun Käufer) zu übernehmen.

 

Sozialmietwohnungen:
Hierbei handelt es sich um Mietwohnungen deren BewohnerInnen durch die Grundkosten und außerhalb des Baugrundstückes anfallenden Aufschließungskosten auf Dauer nicht belastet werden und Mittel gemeinnütziger Bauvereinigungen eingesetzt werden.

 

Wohnheime:
Bei Wohnheimen werden sämtliche allgemein nutzbare Flächen und Gänge (ausgenommen Treppenläufe und Podeste), die umbaut sind, in die Förderung mit einbezogen.

Für Wohnheime kann keine Wohnunterstützung gewährt werden.

Geschoßwohnbauförderung Aktualisiert
 Checkliste einzureichende Unterlagen   12.05.2023
 Förderungsansuchen (WBF 1) GB Prog. 2015-2021   01.03.2015
 Infoblatt zum Ansuchen   28.08.2023
 Promesse   01.01.2022
 Bestätigung des gesonderten Baukontos   01.11.2013
 Förderungsinformation    01.01.2022
 Eidesstattliche Erklärung für Erwerbung bzw. Mietung   07.04.2021
 Ansuchen um Reduzierung der Rückzahlungsrate (Glättung)   26.08.2022
 Ansuchen um Reduzierung der Rückzahlungsrate für ins Eigentum übertragene Mietkaufwohnungen (Glättung)   12.05.2023
Technisch relevante Unterlagen Aktualisiert
 Wohnbautischvorlage   24.05.2022
 Grundstücksbeurteilung (WBF 9)   19.07.2016
 Erläuterung zu WBF 9   19.07.2016
 Gutachten zur Energiebereitstellung (WBF 3)   07.03.2016
 WBF 4 und WBF 5 NEU!   01.07.2023
 WBF 2    01.03.2015
 WBF 4 und WBF 5 GB-Programm 2015-2021 (Zweiteinreichung vor 1.1.2020)   01.03.2015
 WBF 6 Nachweis der wärmetechnischen Mindestanforderungen   01.09.2022
 WBF 6a   01.09.2020
 Formblatt EDV-1-und EDV-2    01.01.2022
 ÖKO1-ÖKO3 GB Prog. 2015-2021 (Zweiteinreichung vor 1.9.2022)   01.04.2019
Energiebuchhaltung Info 01.01.2015
 Baubeginnmeldung   15.06.2016
 Baufertigstellungsmeldung   01.03.2014
 Formblätter (WBF 1, 2, 3 und 5) GB Prog. bis 2014   01.10.2014
 WBF 10 Projektinformation    01.09.2022
 WBF 11 Ökopunkte (Zweiteinreichung ab 1.9.2022)   01.09.2022
Vergabe, Wettbewerb Aktualisiert
 Einladung zur Angebotsabgabe   17.08.2017
 Angebotsschreiben   17.08.2017
 Bekanntgabe Subunternehmer   21.12.2015
 Allgemeine Bestimmungen Baumeister   17.08.2017
 Allgemeine Bestimmungen Professionistenleistung   17.08.2017
 Steirische Zusatzpositionen zur LBH ("Sternchenpositionen")   17.07.2017
 Erläuterungsbericht zu Musterauslobung   01.02.2018
 Geladener einstufiger Wettbewerb   23.12.2015
 Einstufiger offener Wettbewerb   23.12.2015
 Zweistufiger offener Wettbewerb   23.12.2015
 Städtebaulicher Testentwurf   21.12.2015
 Förderungsansuchen Wettbewerbe   14.08.2020
Bauphysik Aktualisiert
 Stellen für die bauphysikalische Prüfung   01.07.2021

Im Zusammenhang mit Geschoßbauwohnungen können Sie sich mit folgenden Fragen an das Referat Rechtsangelegenheiten bzw. direkt zu den Online-Informationen der Rechtsgeschäfte wenden:

Kontakt

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Allgemeine Anfragen
ad Förderungen, etc.
  Infozentrale 0316/877 - 3713  
0316/877 - 3769 
ad Wohnungen und Bauvorhaben  Gemeinnützige Bauvereinigungen

 

Finanzen und Geschoßbauförderung


Geschoßbauförderung, Programmevidenz, Sonderwohnbauprogramm SOP 1983  Johanna Heschl 0316/877 - 3771