Hausstandsgründung von Jungfamilien

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

  • die Hausstandsgründung, sofern diese nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Hinweis: Als Wohnungserwerb von Jungfamilien gilt der Erwerb der erforderlichen Wohnräume und der für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungs- gegenstände.

Für weitere Informationen wird auf die Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Rahmenvorgaben für die Einstufung als "Jungfamilie im Rahmen der Hausstandsgründung":

    • Ehepartner, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    • unverheiratete Partner und AlleinerhalterInnen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind,
    • Familien mit drei oder mehr Kindern und Familien mit einem behinderten Kind im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
    • sowie Förderungswerber, die schwer behindert sind (mindestens 80 % Erwerbsminderung) und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind Jungfamilien bei der Förderung der Hausstandsgründung gleichgestellt.

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

Gegenstand Förderungshöhe Laufzeit
Für nicht geförderte Eigentumswohnungen, Baukostenzuschüsse für Neubau oder Mietwohnung, Neu-, Zu- oder Umbau eines Eigenheimes oder einer Wohnung und Einrichtungsgegenstände. € 7.500,-
(Gesamt-ZZ: € 1.069,-)
5 Jahre
Für den Ersterwerb einer geförderten Eigentumswohnung oder Miet(kauf)wohnung und Wohnbauscheck-Wohnung und Einrichtungsgegenstände. € 15.000,-
(Gesamt-ZZ: € 4.244,-)
10 Jahre
Für den Kauf eines nicht geförderten Eigenheimes und Einrichtungsgegenstände. € 22.500,-
(Gesamt-ZZ: € 6.366,-)
10 Jahre

Zinsenzuschuss (ZZ) des Landes von 5 % auf Kredite in der Höhe bis € 22.500,-

  • Ansuchen innerhalb eines Jahres nach Hausstandsgründung.
  • Vorliegen der Österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung

Hinweis: Förderungswerber müssen österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt sein (das sind Angehörige aller EU-Länder samt den aufenthaltsberechtigten Familienmitgliedern sowie Staatsangehörige der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und  Schweiz oder Personen mit behördlich festgestellter Flüchtlingseigenschaft)

Verweist auf den Online-Antrag für die Hausstandsgründung von Jungfamilien.
Information Aktualisiert
 Information zur Förderung   01.04.2018
Ansuchen Aktualisiert
 Ansuchen für Hausstandsgründung von Jungfamilien
Beilagen Aktualisiert
 Zustimmungserklärung   25.05.2018
 Promesse   24.10.2017
 Bestätigung der Genossenschaft   24.10.2017

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen   Infozentrale 0316/877 - 3713  
0316/877 - 3769