Eigenheimförderung
Förderung des Landes Steiermark für die Neuerrichtung eines Eigenheimes
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Liebe Besucherinnen und Besucher! Eine Antragstellung für die Eigenheimförderung ist derzeit nicht möglich. Nach einer umfassenden Evaluierung gemeinsam mit Expertinnen und Experten, Wirtschaft und Sozialpartnern liegt nunmehr der Fahrplan für die schrittweise Öffnung der vom Antragsstopp betroffenen Wohnbau- und Heizungstauschförderungen vor. Ab 1. März 2026 sollen die Förderung für Eigenheim-Neubauten und den Kauf von bestehenden Eigenheimen mit anschließender Sanierung starten - dies mit angepassten Förderhöhen, einem Baukastensystem mit Zuschlagspunkten und einem eigenen Bonus für Jungfamilien. In einem weiteren Schritt soll im zweiten Quartal 2026 in Zusammenführung der Förderschienen „Kleine Sanierung" und „Umfassende energetisch Sanierung" mit dem „Sanierungspass" ein neues und innovatives Fördermodell eingeführt werden, das mehrere Maßnahmen flexibel kombiniert und mit steigenden Fördersätzen belohnt. Der Vollständigkeit halber darf angemerkt werden, dass gemäß § 1 Abs. 2 Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993 kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Derzeit arbeiten wir an der rechtlichen und technischen Umsetzung des vorgesehenen neuen bzw. adaptierten Förderangebots. Details zu den Förderungen bzw. erste Förderrichtlinien werden zeitgerecht präsentiert. Gerne halten wir Sie diesbezüglich auch über unsere Website Bereits eingereichte Förderungsanträge werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
| Beilagen | Aktualisiert | |
Zustimmungserklärung |
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25.05.2018 |
Bestätigung Baubeginn und Kosten |
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01.09.2023 |
| Weitere Dokumente | Aktualisiert | |
Eidesstattliche Erklärung über mitwohnende, nahestehende Personen |
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31.07.2013 |
Promesse |
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15.07.2024 |
Übernahmeerklärung bei Zustimmung zu Rechtsgeschäften |
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31.08.2014 |
Aufgabe der Rechte an der bisherigen Wohnung |
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01.08.2012 |
Gutachten zur Energiebereitstellung (WBF 3) |
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07.03.2016 |
Bestätigung der Gemeinde |
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12.01.2026 |
Grundstücksbeurteilung Erläuterungen WBF 9 |
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Grundstücksbeurteilung WBF 9 |
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