Einkommensgrenzenverordnung 2019
Auf Grund des § 2 Z 12 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 47/2019, wird verordnet:
§1 Anpassung der Einkommensgrenzen
Die in § 2 Z 12 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzten Beträge werden wie folgt angepasst:
Beträge laut Stmk. WFG 1993 |
Beträge nach Index-Anpassung |
30.000 Euro |
40.800 Euro |
34.000 Euro |
46.300 Euro |
4.000 Euro |
5.400 Euro |
800 Euro |
1.080 Euro |
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. Oktober 2019, in Kraft.
§ 3 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 07. Juli 2008, mit der die Einkommensgrenzen geregelt werden (Einkommensgrenzenverordnung 2008), LGBl. Nr. 75/2008, außer Kraft.