Einkommensgrenzenverordnung 2019

Auf Grund des § 2 Z 12 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 47/2019, wird verordnet:

§1 Anpassung der Einkommensgrenzen

Die in § 2 Z 12 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzten Beträge werden wie folgt angepasst:

 

Beträge laut Stmk. WFG 1993

Beträge nach Index-Anpassung

30.000 Euro

40.800 Euro

34.000 Euro

46.300 Euro

4.000 Euro

5.400 Euro

800 Euro

1.080 Euro

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. Oktober 2019, in Kraft.

§ 3 Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 07. Juli 2008, mit der die Einkommensgrenzen geregelt werden (Einkommensgrenzenverordnung 2008), LGBl. Nr. 75/2008, außer Kraft.