Wohnbauscheck

Förderung des Landes Steiermark für den Ersterwerb von Eigentumswohnungen

Was wird gefördert?

Der Ersterwerb von Eigentumswohnungen.

Für weitere Informationen wird auf die Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.

Wer bekommt eine Förderung?

  • Der Erstkäufer einer Wohnung, die durch einen befugten Bauträger mit Zustimmung des Landes Steiermark errichtet wurde. Um die Förderung kann längstens bis 3 Jahre nach Erteilung der Benützungsbewilligung des Bauvorhabens angesucht werden.
  • Ein befugter Bauträger bei Umsetzung ökologischer Maßnahmen.

Wie wird gefördert?

Der Wohnbauscheck ist ein Förderungsdarlehen des Landes. Die Rückzahlung erfolgt halbjährlich beginnend nach der Benützungsbewilligung oder bei früherem Bezug der Wohnung, jedoch spätestens 3 Jahre nach Erteilung der Förderungszusage. Die Förderung für einen befugten Bauträger wird in Form eines Förderbeitrages gewährt.

Art: Direktdarlehen des Landes
Laufzeit: knapp über 25 Jahre
Verzinsung: 3 % jährlich

Das Förderungsdarlehen beträgt € 750,- je m² angemessener Nutzfläche (für einen 1 bis 4-Personenhaushalt max. 90 m², für jede weitere Person erhöht sich die Nutzfläche um 10 m²).
Bei Bauvorhaben, bei denen dem Bauträger die Zustimmung zur Errichtung ab Juli 2006 erteilt wurde, können zusätzlich für die Umsetzung ökologischer Maßnahmen max. € 150,- je m² Nutzfläche gewährt werden.

Zusatzförderung: € 3.700,- zusätzlich bei 2 Kindern
€ 7.400,- zusätzlich bei 3 oder mehr Kindern

 

Die Rückzahlung des Landesdarlehens beträgt halbjährlich:
1. - 5. Jahr 2,0 % des Darlehensbetrages
6. - 10. Jahr 2,5 % des Darlehensbetrages
11. - 15. Jahr 3,0 % des Darlehensbetrages
16. - 20. Jahr 3,5 % des Darlehensbetrages
21. - 25. Jahr 4,0 % des Darlehensbetrages
im 26. Jahr Restrate von 0,347 % des Darlehensbetrages

Der Förderbeitrag beträgt € 5,- pro Bonuspunkt und Quadratmeter der förderbaren Nutzfläche.

  • Wohnungen müssen von einem befugten Bauträger mit Zustimmung des Landes Steiermark errichtet worden sein. Eine Zustimmung zu einem Wohnbauscheckvorhaben ist nur möglich, wenn die Gesamtbaukosten beim Verkauf aller Wohnungen laut Verkaufsprospekt (inkl. Grund, Tiefgarage und dgl. sowie USt.) grundsätzlich 2.900,- €/m² Wohnnutzfläche nicht überschreiten.
  • WICHTIG! OHNE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG DER FA ENERGIE UND WOHNBAU, DARF MIT DEM BAUVORHABEN NICHT BEGONNEN WERDEN!
  • Die Nutzfläche der Wohnungen muss mindestens 30 m² und kann maximal 150 m² betragen.
Einkommensobergrenzen
(netto jährlich in Euro) des Bewerbers bei einer Familiengröße von:
1 Person € 46.300,-
2 Personen € 69.450,-
Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 5.400,-.
Bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 1.080,- wird die Förderungshöhe jeweils um 20 % verringert.
  • Die Beheizung von Gebäuden, die nach dem 01.06.2007 baubehördlich bewilligt werden, hat unter Verwendung erneuerbarer Energieträger zu erfolgen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Landesenergiebeauftragten möglich. In den Feinstaubsanierungsgebieten wird die Verwendung von Biomasse nach Prüfung durch den Landesenergiebeauftragten nicht zwingend vorgeschrieben.
Wohnbauscheck Aktualisiert
 Ansuchen   15.07.2016
 Informationsblatt   08.10.2018
 Zustimmungserklärung für Bauträger   01.10.2014
 Fertigstellungsgarantie   01.10.2014
 Übernahmeerklärung bei Zustimmung von Rechtsgeschäften   01.10.2014
 Eidesstattliche Erklärung für die Aufgabe der bisherigen Wohnung   10.10.2019
 Ermittlung Bonuspunkte / Ansuchen Förderbeitrag   02.06.2015
 WBF 6 Nachweis der wärmetechnischen Mindestanforderungen   01.09.2022
 Wohnbautischvorlage   01.02.2017
 Baubeginnsmeldung   01.06.2013
 Baufertigstellungsmeldung   01.03.2014
 Gutachten zur Energiebereitstellung (WBF 3)   07.03.2016
 Formblätter (WBF 1, 2, 4 und 5)  
 Projektinformation  
 Grundstücksbeurteilung (WBF 9)   15.12.2015
 Erläuterungen zur Grundstücksbeurteilung  
 Energiebuchhaltung 01.01.2015

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