Eigenheimförderung

Förderung des Landes Steiermark für die Neuerrichtung eines Eigenheimes

Was wird gefördert?

Die Neuerrichtung eines Eigenheimes.

Bitte beachten Sie, dass keine Förderung möglich ist, wenn das Objekt bereits bezogen wurde, eine Benützungsbewilligung vorliegt oder es eine Fertigstellungsanzeige gibt!

Für weitere Informationen wird auf die Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.

Wer kann eine Eigenheimförderung beantragen?

Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter (bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Die jährliche Verzinsung beträgt 1% dekursiv. Die Verzinsung und Tilgung beginnen mit dem 1. April oder 1. Oktober, welcher der Erteilung der baubehördlichen Benützungsbewilligung, bei allfällig früherem Beziehen der Baulichkeit diesem Zeitpunkt nachfolgt, spätestens jedoch drei Jahre nach der Erteilung der Förderungszusicherung.

Förderungshöhe:

Gegenstand Förderungshöhe
Einpersonenhaushalt € 30.000,-
Zweipersonenhaushalt (Ehepaar, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft) € 35.000,-
für jede weitere nahestehende Person € 5.000,-
bei Errichtung eines Eigenheimes in einem Siedlungsschwerpunkt
(gemäß § 2 Abs. 1 Z. 31 StROG 2010)
oder
bei Errichtung von Eigenheimen in Gruppen
€ 10.000,-
bei Umsetzung besonderer ökologischer und nachhaltiger Maßnahmen max. € 8.000,-
  • Eigenheime müssen ganzjährig bewohnt sein.
  • Grundvoraussetzung ist eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle für das Bauvorhaben.

  • Grundbücherliche Sicherstellung. Es besteht die Verpflichtung, die Darlehensschuld ins Grundbuch eintragen zu lassen. Die gesetzlich zulässige Belastungsgrenze im Grundbuch beträgt 70 % der anerkannten Gesamtbaukosten. Das Pfandrecht für das Landesdarlehen muss innerhalb dieser 70 % Platz finden.

HWBRef,RK,zul [kWh/m2a]

fGEE

ab
2021

10 x (1 + 3,0 /ℓc)

[-]

16 x (1 + 3,0 /ℓc)

0,75

  • Bei aneinander gebauten Eigenheimen gilt als Förderungsvoraussetzung, zwecks zusätzlicher Sicherheit zum Brandschutz, dass die Trennung der einzelnen Gebäude ab Fundamentplattenoberkante über die gesamte Gebäudehöhe zu erfolgen hat. Die Ausführung im Dachbereich muss den brandschutztechnischen Maßnahmen entsprechen.
  • Es gibt keine Nutzflächen-Obergrenze.
  • Der Bewerber muss über ausreichende Mittel verfügen.
  • Die Anteile der Baukosten, die nicht gefördert werden, müssen durch Eigenmittel, Eigenleistungen oder Darlehen abgedeckt sein.
  • Einkommensobergrenzen (netto jährlich in Euro) des Bewerbers:
bei einer Familiengröße von  1 Person € 40.800,-
2 Personen € 61.200,-

für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 5.400,-.
bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 1.080,- wird die Förderungshöhe jeweils um 20 % verringert.

  • Zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens um Förderung darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein. Bitte beachten Sie, dass keine Förderung mehr möglich ist, wenn das Objekt bereits bezogen wurde.

Information Aktualisiert
 Information zum Ansuchen 2023   01.01.2023
 Infoblatt BeratungskundInnen - Stellungnahme der Energieberatungsstelle für die Eigenheimförderung der Steiermärkischen Landesregierung   01.09.2022
Beilagen Aktualisiert
 Zustimmungserklärung   25.05.2018
 Bestätigung Baubeginn und Kosten   05.09.2018
Weitere Dokumente Aktualisiert
 Eidesstattliche Erklärung über mitwohnende, nahestehende Personen   31.07.2013
 Promesse   31.08.2014
 Übernahmeerklärung bei Zustimmung zu Rechtsgeschäften   31.08.2014
 Aufgabe der Rechte an der bisherigen Wohnung   01.08.2012
 Gutachten zur Energiebereitstellung (WBF 3)   07.03.2016
 Online-Antrag zur Eigenheimförderung 01.01.2022
 Antrag postalisch   2021

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen  Infozentrale ( 0316/877 - 3713  
( 0316/877 - 3769