Förderung des Tausches erneuerbar betriebener Heizungssysteme
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Liebe Besucherinnen, liebe Besucher!
Eine Antragstellung für die Förderung „Tausch erneuerbar betriebener Heizungssysteme" ist vorübergehend nicht möglich, da eine Reihe von technischen Anpassungen an unseren Systemen vorgenommen werden müssen. Bereits eingereichte Förderungsanträge werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet. Sobald die Antragstellung wieder möglich ist, werden Sie auf unserer Homepage darüber informiert.
- Einmaliger Investitionskostenzuschuss – Pauschalsatz abhängig von der Technologie
- Max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten
- Umsetzung binnen 9 Monaten ab Antragsstellung und Zusendung der Bestätigungs-E-Mail mit der Geschäftszahl für die Fertigstellungsmeldung
- Einfache Abwicklung – online
- Keine Einkommensprüfung
- Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
- Keine Energieberatung erforderlich
Kurzinformation zur Förderung |
01.02.2026 | |
Förderungsrichtlinie 2026 - Tausch erneuerbar betriebener Heizsysteme |
01.02.2026 |
| Formulare | Aktualisiert | |
| Online-Antragsformular | 13.02.2026 |
| Weitere Informationen | Aktualisiert | |
Förderungsfähige Biomasse-Heizungen |
Link | 16.01.2026 |
Förderungsfähige Wärmepumpen |
Link | 16.01.2026 |
Zertifizierte Wärmepumpen-Installateure |
02.12.2025 | |
Nah- und Fernwärmenetze |
12.01.2026 |
Information und Beratung
| Allgemeine Anfragen | Infozentrale |
( 0316/877 - 3955 |
Referentin
| Allgemeine Anfragen | ( 0316/877 - 3746 |
