Große Eigenheimsanierung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Liebe Besucherinnen und Besucher!
Eine Antragstellung für die Große Eigenheimsanierung ist derzeit nicht möglich.
Nach einer umfassenden Evaluierung gemeinsam mit Expertinnen und Experten, Wirtschaft und Sozialpartnern liegt nunmehr der Fahrplan für die schrittweise Öffnung der vom Antragsstopp betroffenen Wohnbau- und Heizungstauschförderungen vor.
Im ersten Quartal 2026 sollen die Förderung für Eigenheim-Neubauten und den Kauf von bestehenden Eigenheimen mit anschließender Sanierung starten - dies mit angepassten Förderhöhen, einem Baukastensystem mit Zuschlagspunkten und einem eigenen Bonus für Jungfamilien. Der vom Bund derzeit nicht geförderte Ersatz alter nachhaltiger durch neue, effizientere nachhaltige Heizungen (z.B.: Holz auf Holz) soll ebenfalls im ersten Quartal 2026 durch das Land Steiermark gefördert werden.
In einem weiteren Schritt soll im zweiten Quartal 2026 in Zusammenführung der Förderschienen „Kleine Sanierung" und „Umfassende energetisch Sanierung" mit dem „Sanierungspass" ein neues und innovatives Fördermodell eingeführt werden, das mehrere Maßnahmen flexibel kombiniert und mit steigenden Fördersätzen belohnt.
Der Vollständigkeit halber darf angemerkt werden, dass gemäß § 1 Abs. 2 Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993 kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.
Derzeit arbeiten wir an der rechtlichen und technischen Umsetzung des vorgesehenen neuen bzw. adaptierten Förderangebots.
Wir gehen aktuell davon aus, Details zu den Förderungen bzw. erste Förderrichtlinien nach dem für Mitte Dezember im Landtag geplanten Budgetbeschluss präsentieren zu können.
Gerne halten wir Sie diesbezüglich auch über unsere Website
wohnbau.steiermark.at informiert.
Bereits eingereichte Förderungsanträge werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
Es werden
- der Ankauf eines bestehenden Eigenheimes durch ein Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und anschließend
- die Sanierung dieses Eigenheimes durch einen nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag
gefördert.
Förderungsrichtlinie Neuanträge werden derzeit nicht entgegengenommen. |
31.03.2025 | |
| Formulare | Aktualisiert | |
Eidesstattliche Erklärung |
01.09.2024 | |
| weitere Unterlagen laut Förderungsrichtlinie (Punkt 7.1.) | ||

