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Radonsanierung

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

Das Land Steiermark bietet eine Förderung von baulichen Adaptierungsmaßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration in Wohnräumen an.

Für weitere Informationen wird auf die  Förderungsrichtlinie sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • BewohnerInnen (EigentümerIn, MiteigentümerIn, MieterIn) von Wohnhäusern und Wohnungen mit einer Radonkonzentration von mehr als 1000 Bq/m³

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

  • 22 % der für die baulichen Adaptierungsmaßnahmen anrechenbaren Kosten mit einer Deckelung von maximal € 1.500,- pro Wohneinheit

Die Gewährung der Förderung ist an ein nachweisliches Beratungsgespräch durch eine ausgebildete Fachkraft für den baulichen Radonschutz vor Ort gebunden.

 Bewilligung der Förderung

 

Aktualisiert

  Förderungsrichtlinie

 

01.04.2026

  Ansuchen zur Förderung

 

25.05.2018

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen   Infozentrale  ( 0316/877 - 3713  
 ( 0316/877 - 3769 
 

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