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Sonderförderung Sanierungsoffensive für Mietwohnungen 2025

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

Das Ziel der vorliegenden Förderung ist eine Steigerung der thermischen Sanierungsrate von Mietwohnungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch gemeinnützige Bauvereinigungen im verdichteten und mehrgeschoßigen Wohnbau in der Steiermark.

Dadurch sollen insbesondere auch signifikante Einsparungen für die Mieterinnen und Mieter bei den laufenden Betriebskosten erzielt werden.


Auf Grund der eingegangenen Anträge sind - sofern diese Projekte entsprechend und zeitgerecht umgesetzt werden - die der Steiermark aus dem FAG verfügbaren Mittel mit Stand 22.07.2025 ausgeschöpft. Etwaige weitere Anträge werden in einer Warteliste als "Nachrücker" chronologisch gereiht. Über frei werdende Mittel aus der Sonderförderung "Sanierungsoffensive für Mietwohnungen" bzw. "Sanierungsoffensive für Mietwohnungen 2025" informieren wir im Einzelfall zeitnah entsprechend der Reihenfolge auf der Warteliste.


Für weitere Informationen wird auf die  Förderungsrichtlinie verwiesen. 

Wer kann eine Förderung beantragen?

gemeinnützige Bauvereinigungen als Gebäudeeigentümer:innen im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes - WGG 

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag in der Höhe von max. 40 % der anrechenbaren Projektkosten. Beim Einsatz von zumindest 25 % Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen beträgt die Förderung max. 50 % der anrechenbaren Projektkosten.

 

 Förderungsrichtlinie   15.07.2025
 Schritt 2: Fertigstellung Aktualisiert
  Fertigstellungsmeldung 01.07.2026
  WS Datenblatt   08.06.2026
  WS 6-SOM zum Nachweis der wärmetechnischen Mindestanforderungen   08.06.2026

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen   Infozentrale  ( 0316/877 - 3713  
 ( 0316/877 - 3769 

 

 

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