Umfassende energetische Sanierung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Liebe Besucherinnen und Besucher!
Eine Antragstellung für die Umfassende energetische Sanierung ist derzeit nicht möglich. Wir gehen aktuell davon aus, nach dem Evaluierungs- und Bewertungsprozess noch im Sommer über die weiteren Schritte informieren zu können. Gerne halten wir Sie diesbezüglich auch über unsere Website wohnbau.steiermark.at informiert.
Bereits eingereichte Förderungsanträge werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der großen Nachfrage dieser Förderung derzeit mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu rechnen ist.
Wir sind jedoch um eine rasche Erledigung bemüht.
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30 % der förderbaren Kosten
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31.03.2025 |
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01.06.2025 |
Bitte beachten Sie die erforderlichen Beilagen entsprechend Punkt 7 der Förderungsrichtlinie.
Formulare | Aktualisiert | |
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01.01.2025 |
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01.12.2024 |
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01.08.2023 |
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01.05.2024 |
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01.08.2023 |
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01.08.2023 |