Große Eigenheimsanierung 2026
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Es wird der Erwerb bestehender sanierungsbedürftiger Eigenheime und die anschließende Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept gefördert.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus außerhalb des Familienverbandes entgeltlich erwerben (Kauf) und anschließend thermisch sanieren. Dabei darf ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschritten werden.
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
Die Förderung besteht aus der Kombination eines Landesdarlehens für den Ankauf eines Eigenheimes und einem nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag für die anschließende thermische Sanierung des Gebäudes.
In Abhängigkeit von Personenanzahl und Einkommen im gemeinsamen Haushalt kann ein Landesdarlehen bis zu einer Höhe von 80.000 Euro bzw. bei Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen bis zu 90.000 EURO gewährt werden.
Für die anschließende Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept ist in Abhängigkeit von der Anzahl der umgesetzten Maßnahmen eine Förderung bis zu einer Höhe von 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. bis maximal 24.000 Euro (bei nachwachsenden Rohstoffen bis max. 27.000 EURO) möglich.
Weitere Landesförderungen zur selben Maßnahme sind nicht möglich.
Verfügbares Budget für das Landesdarlehen

Förderungsrichtlinie |
01.03.2026 | |
| Schritt 1: Antrag Landesdarlehen | Aktualisiert | |
| Förderungsantrag | 01.03.2026 | |
Bestätigung der Gemeinde zum rechtmäßigen Bestand |
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01.03.2026 |
Eidesstattliche Erklärung über nahestehende Personen |
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01.03.2026 |
Bestätigung Aufgabe der Rechte an bisheriger Wohnung |
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01.03.2026 |
| Schritt 2: Registrierung für die Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept | ||
| Registrierungsformular (folgt) | ||
| Schritt 3: Antrag (Fertigstellungsmeldung) nach umgesetzter Sanierung | ||
| Antragsformular Fertigstellung (folgt) | ||
| WS 6-TS Datenblatt (folgt) | ||

