Förderung des Tausches erneuerbar betriebener Heizungssysteme
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Mit der Förderung „Tausch erneuerbar betriebener Heizungssysteme" wird der Ersatz von veralteten und nicht mehr energieeffizienten Biomassekesseln und Wärmepumpen mit einem Mindestalter von 15 Jahren in bestehenden Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhäusern durch energieeffiziente Biomassekessel oder Wärmepumpen unterstützt.
Damit wird der Klima- und Energiestrategie 2030 plus des Landes Steiermark und der Luftreinhaltung durch eine Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion von gesundheitsschädlichen Emissionen entsprochen.
Für dieses Förderungsprogramm werden insgesamt € 300.000,00 zur Verfügung gestellt.
Mit Stand 09.02.2026 sind € 135.000,00 Förderungsmittel verfügbar.
- Einmaliger Investitionskostenzuschuss – Pauschalsatz abhängig von der Technologie
- Max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten
- Umsetzung binnen 9 Monaten ab Antragsstellung und Zusendung der Bestätigungs-E-Mail mit der Geschäftszahl für die Fertigstellungsmeldung
- Den Förderungsantrag können Sie über das
Online-Antragsformular inklusiver aller notwendigen Unterlagen stellen - dieses wird ab 02.02.2026 freigeschaltet
- Einfache Abwicklung – online
- Keine Einkommensprüfung
- Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
- Keine Energieberatung erforderlich
Kurzinformation zur Förderung |
01.02.2026 | |
Förderungsrichtlinie 2026 - Tausch erneuerbar betriebener Heizsysteme |
01.02.2026 |
| Formulare | Aktualisiert | |
Online-Antragsformular |
01.02.2026 |
| Weitere Informationen | Aktualisiert | |
Förderungsfähige Biomasse-Heizungen |
Link | 16.01.2026 |
Förderungsfähige Wärmepumpen |
Link | 16.01.2026 |
Zertifizierte Wärmepumpen-Installateure |
02.12.2025 | |
Nah- und Fernwärmenetze |
12.01.2026 |
Information und Beratung
| Allgemeine Anfragen | Infozentrale |
( 0316/877 - 3955 |
Referentin
| Allgemeine Anfragen | ( 0316/877 - 3746 |
