Große Eigenheimsanierung
Förderung des Landes Steiermark
Liebe Besucherinnen und Besucher!
Eine Antragstellung für die Große Eigenheimsanierung ist derzeit nicht möglich.
Nach einer umfassenden Evaluierung gemeinsam mit Expertinnen und Experten, Wirtschaft und Sozialpartnern liegt nunmehr der Fahrplan für die schrittweise Öffnung der vom Antragsstopp betroffenen Wohnbau- und Heizungstauschförderungen vor.
Am 1. März 2026 sollen die Förderung für Eigenheim-Neubauten und den Kauf von bestehenden Eigenheimen mit anschließender Sanierung starten - dies mit angepassten Förderhöhen, einem Baukastensystem mit Zuschlagspunkten und einem eigenen Bonus für Jungfamilien.
In einem weiteren Schritt soll im zweiten Quartal 2026 in Zusammenführung der Förderschienen „Kleine Sanierung" und „Umfassende energetisch Sanierung" mit dem „Sanierungspass" ein neues und innovatives Fördermodell eingeführt werden, das mehrere Maßnahmen flexibel kombiniert und mit steigenden Fördersätzen belohnt.
Der Vollständigkeit halber darf angemerkt werden, dass gemäß § 1 Abs. 2 Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993 kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.
Derzeit arbeiten wir an der rechtlichen und technischen Umsetzung des vorgesehenen neuen bzw. adaptierten Förderangebots.
Details zu den Förderungen bzw. erste Förderrichtlinien werden zeitgerecht präsentiert. Gerne halten wir Sie diesbezüglich auch über unsere Website
wohnbau.steiermark.at informiert.
Bereits eingereichte Förderungsanträge werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Förderungsrichtlinie Neuanträge werden derzeit nicht entgegengenommen. |
31.03.2025 | |
| Formulare | Aktualisiert | |
Eidesstattliche Erklärung |
01.09.2024 | |
| weitere Unterlagen laut Förderungsrichtlinie (Punkt 7.1.) | ||

