Elektromobilität - Lastmanagementsysteme und Ladestationen
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
- Lastmanagementsysteme: Es wird die Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge gefördert.
- Intelligente E-Ladestationen: Es wird die Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox oder eines Ladekabels (mobile charger) mit einer möglichen Bemessungsleistung von mindestens 11 kW gefördert.
Für weitere Informationen wird auf die Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
- Lastmanagementsysteme:
- Eigentümer:innen und Eigentümer:innengemeinschaften
- Bevollmächtigte Hausverwaltungen
- Bauträger im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist
jeweils im Rahmen von Wohnnutzungen.
- Intelligente E-Ladestationen: Privatpersonen, auf die ein E-PKW zugelassen ist (keine unternehmerische Nutzung)
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß der Richtlinie, jedoch maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten
Informationen entnehmen Sie bitte aus den aktuellen untenstehenden Infoblättern und der
Richtlinie 2025.
| Schritt 1: Förderungsantrag stellen |
Der Förderungsantrag ist erst nach Lieferung und Montage bzw. nach Rechnungslegung (binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum) möglich. Sie können diesen über das untenstehenden
Online-Antragsformular inklusiver aller notwendigen Unterlagen stellen.
Anschließend erfolgt nach Prüfung der Unterlagen die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderbedingungen geknüpft ist.
Kurzinformation zur Förderung - Lastmanagementsysteme |
01.01.2025 | |
Kurzinformation zur Förderung - Intelligente E-Ladestationen |
01.01.2025 | |
Förderungsrichtlinie 2025 - Elektromobilität |
01.01.2025 |
| Formulare | Aktualisiert | |
Online-Antragsformular |
16.5.2025 | |
Förderungsantrag - Lastmanagementsysteme |
|
01.01.2025 |
Förderungsantrag - Intelligente E-Ladestationen |
01.01.2025 | |
Ausführungs- und Erstprüfungsnachweis |
01.01.2025 | |
De-minimis-Erklärung (für Unternehmen) |
24.10.2024 |
Information und Beratung
| Allgemeine Anfragen | ( 0316/877 - 3955 |
Referentin
| Auskünfte über den Status Ihrer Förderung | ( 0316/877 - 3746 | |
| ( 0316/877 - 5400 |
