Förderungsfähige Biomasse-Heizungen
Bei folgenden Förderungsprogrammen bzw. Richtlinien des Landes Steiermark sind untenstehende Heizkessel förderungsfähig:
- Richtlinie Heizungstausch und solarthermische Anlagen - 01. bis 31.12.2024
- Richtlinie Heizungstausch und solarthermische Anlagen - 01. bis 31.12.2025
- Richtlinie Sauber Heizen für Alle - 01. bis 31.12.2024
- Richtlinie Sauber Heizen für Alle - 01. bis 31.12.2025
Links zu den förderungsfähigen Heizkessel nach UZ37 (2021) - ALT:
Pellets-Heizkessel
Hackschnitzelkessel
Scheitholzkessel
Kombikessel
Pellets Raumheizer
Alternativ finden Sie diese Listen auch unter der
GET-Datenbank unter Auswahl der einzelnen Kesselarten.
