Kleine Sanierung

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

Die Förderung kann für eine Vielzahl an (Einzel-)maßnahmen gewährt werden wie zum Beispiel die Verbesserung der thermischen Qualität von Außenbauteilen, Maßnahmen am Haustechniksystem, Sicherheitsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Veränderung von Wohnraum und zahlreiche weitere Maßnahmen.

Für weitere Informationen wird auf die  Kurzinformation zur Förderung sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.

Die Förderung kann  online beantragt werden. 

Bitte beachten Sie, dass auf Grund der großen Nachfrage dieser Förderung derzeit mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu rechnen ist.

Wir sind jedoch um eine rasche Erledigung bemüht.

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Eigentümer:innen einer Wohnung oder Liegenschaft 
  • Mieter:innen einer Wohnung 
  • Bauberechtigte

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

  • einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15 % der förderbaren Kosten

WICHTIGER Hinweis zum Thema Heizungstausch und Solarthermie:

Eine Sanierungsförderungen kann auch für die Erneuerung einer alten Holzheizung oder Wärmepumpe oder deren Umstellung auf ein anderes erneuerbares Heizsystem (Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe) beantragt werden.

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Sanierungsmaßnahme (zB Fenstertausch)

  • ein fossiles Heizsystem oder eine Stromheizung durch Fernwärme, eine Holzheizung oder Wärmepumpe ersetzen oder
  • eine solarthermische Anlage installieren

können Sie für diese Maßnahme und bei max. 2 Jahre alten Rechnungen mit Ausstellungsdatum bis 31.12.2022 eine Sanierungsförderung mitbeantragen.

Als Einzelmaßnahme besteht die Förderungsmöglichkeit für den Ersatz des fossilen Heizsystem oder der Stromheizung sowie für die Errichtung einer solarthermischen Anlage über den Umweltlandesfonds, sofern diese Maßnahme vor Antragstellung noch nicht umgesetzt wurde. Siehe Ökoförderungen.

Bitte beachten Sie in allen Fällen den Vorrang der Fernwärmeförderung in Fernwärmeanschlussgebieten vor anderen Heizungsförderungen.

  Kurzinformation zur Förderung   01.01.2023
  Förderungsrichtlinie   01.08.2023
  Nah- und Fernwärmenetze   01.07.2023

Bitte beachten Sie die erforderlichen Beilagen entsprechend Punkt 7 der Förderungsrichtlinie.

 Formulare Aktualisiert
  Förderungsantrag 01.12.2022
  Leistungsübersicht_Kostenaufteilung   01.08.2023
  WS - Datenblatt   01.08.2023
  Bestätigung Heizungsanlage   01.08.2023
  Bestätigung Baubewilligung   01.08.2023
  Formblatt Antrag (nur für natürliche Personen bei Objekten bis zu drei Wohneinheiten)   01.08.2023

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen  Infozentrale ( 0316/877 - 3713  
( 0316/877 - 3769