Beschwerdemanagement

Erläuterung

Bei Auffassungsunterschieden zwischen den Bewohnern (Mieter/Mieterin oder Eigentümer/Eigentümerin) von geförderten Bauten und einem gemeinnützigen Wohnbauträger/einer Gemeinde über Baumängel oder rechtliche Vorgaben (ausgenommen Angelegenheiten reiner Hausverwaltung) können Sie sich an die Fachabteilung Energie und Wohnbau wenden.

Diese Beschwerdemöglichkeit besteht auch bei Objekten sowie Wohnbauscheckwohnungen, die unter Inanspruchnahme einer Förderung saniert wurden (durchsetzbar gegenüber dem gemeinnützigen oder gewerblichen Bauträger oder dem Hauseigentümer/HauseigentümerIn/Bauberechtigten). Voraussetzung ist jeweils das Bestehen einer aufrechten Förderung.

Kontakt:

Das Referat für  Rechtsangelegenheiten unterstützt Sie gerne in rechtlichen Angelegenheiten. Bitte übermitteln Sie Ihr Ansuchen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse: wohnbau@stmk.gv.at