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Eigentumsbegründung beim Mietkauf - Teil 2

Erläuterung

Wurden Schuldschein und Finanzierungsplan vom Land Steiermark erstellt und vom Käufer unterfertigt, sind dem Land Kaufvertrag und Zustimmungserklärung für das Grundbuch vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Notariell beglaubigter und vom Verkäufer und Käufer unterschriebener Vertrag
  • Zustimmungserklärung
  • Grundbuchsauszug

Zustimmungserklärung

Um im Grundbuch Rechte ein- oder austragen zu lassen ist die Zustimmung des Pfandgläubigers notwendig. Diese muss inhaltlich den Vorgaben des Grundbuchsgesetzes entsprechen. Die Zustimmungserklärung hat die Geschäftszahl auf jeder Seite (oben) sowie die korrekte Fertigungsklausel zu enthalten.

Fertigungsklausel ist zentriert nach dem Text anzuführen

Graz, am
Für das Land Steiermark:
Der Fachabteilungsleiter:


Grundbuchsauszug

Es genügt der beschränkte Grundbuchsauszug. Dies ist ein Auszug nur über die betroffenen Anteile (Wohnung und PKW-Abstellplatz, sofern vorhanden und gefördert).

 

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