Sonderförderung-Sanierungsoffensive zur Belebung von Ortskernen

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

Auf Basis dieser Sonderförderung sollen verstärkt bestehende Gebäude in Ortskernen angekauft und mit Wohnbauförderungsmitteln saniert werden. Im Falle einer nachweislichen unwirtschaftlichen Sanierung des Bestandsobjektes kann dieses abgetragen und auf dieser Liegenschaft ein geförderter Neubau (Geschoßbau/Wohnheim, Ersterwerb von Wohnungen, Eigenheime in Gruppe) errichtet werden. Dadurch sollen attraktive Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen, usw.) geschaffen werden. 

Für weitere Informationen wird auf die  Kurzinformation zur Förderung und sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü sowie auf die Initiative  "Starke Zentren in der Steiermark" verwiesen. 

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Gemeinden
  • Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde stehen
  • Gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 
  • Personengemeinschaften vorrangig zur Wohnversorgung der eigenen Mitglieder dieser Gemeinschaften ohne Beschränkung der Rechtsform 

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

  • Förderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 28 Jahren, 0,5 % p. a. dekursiv verzinst, im Ausmaß von maximal 70% des angemessenen Ankaufspreises 

Diese Sonderförderung ist - sofern Budgetmittel in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind - vorerst bis 31. Dezember 2025 begrenzt.

  Kurzinformation zur Förderung   01.01.2023
  Förderungsrichtlinie   01.12.2022
  Initiative "Starke Zentren in der Steiermark"   01.05.2023

 Bewilligung der Förderung Aktualisiert
  Ansuchen zur Förderung   15.11.2018
  Geschäftsordnung Sanierungswohnbautisch   15.07.2019

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen   Infozentrale  ( 0316/877 - 3713  
 ( 0316/877 - 3769