Umfassende energetische Sanierung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Die Förderung kann gewährt werden für die thermische Sanierung der Gebäudehülle und/oder die Verbesserung des energetisch relevanten Haustechniksystems unter Nutzung alternativer Energieformen. Es müssen mindestens drei Teile der Gebäudehülle und/oder am energetisch relevanten Haustechniksystem zeitlich zusammenhängend hergestellt bzw. erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden.
Für weitere Informationen wird auf die Kurzinformation zur Förderung sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
Die Förderung kann online beantragt werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Eigentümer:innen einer Wohnung oder Liegenschaft
- Mieter:innen einer Wohnung oder Liegenschaft
- Bauberechtigte
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30 % der förderbaren Kosten
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01.01.2023 |
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01.12.2022 |
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01.05.2023 |
Bitte beachten Sie die erforderlichen Beilagen entsprechend Punkt 7 der Förderungsrichtlinie.
Formulare | Aktualisiert | |
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01.12.2022 | |
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01.12.2022 |
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01.12.2022 |
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01.02.2023 |
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01.09.2022 |
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01.12.2022 |
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01.04.2023 |
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01.12.2022 |