Umfassende energetische Sanierung

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

Die Förderung kann gewährt werden für die thermische Sanierung der Gebäudehülle und/oder die Verbesserung des energetisch relevanten Haustechniksystems unter Nutzung alternativer Energieformen. Es müssen mindestens drei Teile der Gebäudehülle und/oder am energetisch relevanten Haustechniksystem zeitlich zusammenhängend hergestellt bzw. erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden.

Für weitere Informationen wird auf die  Kurzinformation zur Förderung sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.

Die Förderung kann  online beantragt werden. 

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Eigentümer:innen einer Wohnung oder Liegenschaft
  • Mieter:innen einer Wohnung oder Liegenschaft 
  • Bauberechtigte

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

  • einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30 % der förderbaren Kosten
  Kurzinformation zur Förderung   01.01.2023
  Förderungsrichtlinie   01.12.2022
  Nah- und Fernwärmenetze   01.05.2023

Bitte beachten Sie die erforderlichen Beilagen entsprechend Punkt 7 der Förderungsrichtlinie.

 Formulare Aktualisiert
  Förderungsantrag 01.12.2022
  Leistungsbeschreibung   01.12.2022
  Übersicht Rechnungen/Kostenvoranschläge   01.12.2022
  WS - Datenblatt   01.02.2023
  WS 6-UE Nachweis der wärmetechnischen Mindestanforderungen   01.09.2022
  Bestätigung Heizungsanlage   01.12.2022
  Bestätigung Bau- und Benützungsbewilligung   01.04.2023
  Formblatt Antrag   01.12.2022

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen   Infozentrale ( 0316/877 - 3713  
( 0316/877 - 3769