Umfassende energetische Sanierung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Die Förderung kann gewährt werden für die thermische Sanierung der Gebäudehülle und/oder die Verbesserung des energetisch relevanten Haustechniksystems unter Nutzung alternativer Energieformen. Es müssen mindestens drei Teile der Gebäudehülle und/oder am energetisch relevanten Haustechniksystem zeitlich zusammenhängend hergestellt bzw. erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden.
Für weitere Informationen wird auf die Förderungsrichtlinie sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Eigentümer/innen einer Wohnung oder Liegenschaft
- Mieter/innen einer Wohnung oder Liegenschaft
- Bauberechtigte
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 30% auf die Dauer von 14 Jahren
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der förderbaren Kosten
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07.10.2021 |
Bewilligung der Förderung | Aktualisiert | |
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23.06.2022 |
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01.11.2014 |
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01.09.2020 |
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01.09.2020 |
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01.09.2014 |