Kleine Sanierung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Die Förderung kann für eine Vielzahl an (Einzel-)maßnahmen gewährt werden wie zum Beispiel die Verbesserung der thermischen Qualität von Außenbauteilen, Maßnahmen am Haustechniksystem, Sicherheitsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Veränderung von Wohnraum und zahlreiche weitere Maßnahmen.
Für weitere Informationen wird auf die Kurzinformation zur Förderung sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
Die Förderung kann online beantragt werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Eigentümer:innen einer Wohnung oder Liegenschaft
- Mieter:innen einer Wohnung
- Bauberechtigte
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15 % der förderbaren Kosten
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01.01.2023 |
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01.02.2023 |
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01.05.2023 |
Bitte beachten Sie die erforderlichen Beilagen entsprechend Punkt 7 der Förderungsrichtlinie.
Formulare | Aktualisiert | |
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01.12.2022 | |
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01.12.2022 |
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01.12.2022 |
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01.02.2023 |
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01.12.2022 |
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01.04.2023 |
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01.12.2022 |