Änderung der Richtlinien für die ökologische Wohnbauförderung
Richtlinien für die Ökologische Wohnbauförderung Stand 1. September 2022 mit Änderungen vom 1. Mai 2025
Die Planung und Errichtung bzw. Sanierung von Gebäuden ist ein komplexer Vorgang, welcher durch verschiedene Materien-Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien geregelt wird. Die „Richtlinien zur ökologischen Wohnbauförderung" sind eine Spezifizierung des Wohnbauförderungsgesetzes und der Durchführungsverordnung, die nicht nur bautechnische und haustechnische Themen behandeln. Auch Aspekte des sozialen Miteinanders und des Wohnumfeldes sind wesentliche Parameter, um Leerstand und Mietnomadentum entgegenzuwirken, und sind damit ein Beitrag zu Ökologie und Nachhaltigkeit.
Ziel ist es, wesentliche Voraussetzungen und geforderte Nachweise in einer übersichtlichen Form für die einzelnen Förderungsschienen darzustellen, wobei die Komplexität gewisser Bauvorhaben allenfalls weitere Vorlagen erforderlich machen könnte. Die Vorgaben aus relevantem Materienrecht - z.B. Stmk. Baugesetz - sind obligatorisch.
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