Förderung Kommunale PV-Dächer

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind Maßnahmen zur:

  • Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgekoppelten PV-Anlagen
  • Ertüchtigung der elektrischen Anlage, um die Errichtung einer PV-Anlage zu ermöglichen

Im Modul I werden Planungs- und Entscheidungsgrundlagen (z. B. Energiekonzept, Machbarkeitsstudien, Statische Gutachten, etc.) gefördert.

Über das Modul II werden konkrete Umsetzungs- und Investitionsvorhaben unterstützt.

Informationen entnehmen Sie bitte aus der aktuellen  Richtlinie 2023 sowie sämtlichen Förderungsinformationen und Formularen im aufklappbaren Menü.

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Gemeinden, für kommunale Gebäude

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß Richtlinie

    • Modul I wird im Ausmaß von 50 bis 55% der förderbaren Kosten gefördert
    • Modul II wird im Ausmaß von 20 bis 45% in Abhängigkeit der spezifischen Steuerkraft-Kopfquote gefördert

Informationen entnehmen Sie bitte aus der aktuellen  Richtlinie 2023.


Schritt 1: Förderantrag stellen 

Die Antragsstellung (inklusiver aller erforderlichen Unterlagen) erfolgt über das  Antragsformular per E-Mail an:

info@gemeindeservice-stmk.at

oder per Fax oder am Postweg an:

Fax: +43 (0) 316 269 700 99

Energie Agentur Steiermark
Nikolaiplatz 4a
A-8020 Graz

Nach dem Erhalt der Unterlagen wird Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail über den Eingang des Antrages übermittelt.

Nach Prüfung des Förderungsantrages und der Unterlagen wird Ihnen ein Förderungsvertrag zugesandt. Dieser ist rechtsverbindlich zu unterfertigen und an umweltlandesfonds@stmk.gv.at zu retournieren.

Ab dem Datum des Förderungsvertrags haben Sie 18 Monate Zeit, das Projektvorhaben umzusetzen. Gefördert werden ausschließlich Leistungen, die ab dem Datum des Förderungsvertrages erbracht wurden.

 

Schritt 2: Fertigstellung melden 

Die Fertigstellungsmeldung erfolgt über die zugesandte Fertigstellungsmeldung per E-Mail an:

info@gemeindeservice-stmk.at

oder per Fax oder am Postweg an:

Fax: +43 (0) 316 269 700 99

Energie Agentur Steiermark
Nikolaiplatz 4a
A-8020 Graz

 

Anschließend erfolgt nach Prüfung der Unterlagen die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderbedingungen der Richtlinie und des Förderungsvertrags geknüpft ist.

 Förderungsrichtlinie 2023 - kommunale PV-Dächer   01.02.2023

Formulare Aktualisiert
 Förderungsantrag Papier - alternativ (Schritt 1)   01.02.2023
 Allgemeine Förderungsbedingungen   01.02.2023

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen und Auskünfte

Ing. Mag. Alfred König

( 0316/269700

 Energie Agentur Steiermark gGmbH

 https://www.gemeindeservice-stmk.at/


Ansprechpartnerin für das Land Steiermark Dipl.-Ing.in Rita Ovari ( 0316/877 - 5440
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