Generalunternehmer (GU) oder Einzelgewerke

Soll man einzelne Leistungen an verschiedene Firmen vergeben oder besser für das Gesamtpaket ein Unternehmen beauftragen? Die Wahl fällt zwischen Generalunternehmer oder Einzelgewerken und unterscheidet sich schlussendlich durch die Haftung eines oder vieler Beauftragten.

Unter einem Generalunternehmern versteht man, dass eine Firma für sämtliche Gewerke bei einem Bauvorhaben beauftragt wird. Somit gibt es nur einen zentralen Ansprechpartner der vollständig gegenüber dem Bauherren haftet. Der Generalunternehmer koordiniert und haftet für alle Gewerke eines Bauvorhabens.

Bei einer Beauftragung von Einzelgewerken ist die koordination durch den Bauherren bzw. durch dessen Bevollmächtigten selbst herzustellen. Die Haftung gegenüber dem Bauherren erfolgt über die beauftragten Gewerke im Einzelnen.

Bauaufsicht

In beiden Fällen ist zur Sicherstellung der Bauqualität die Beauftragung einer unabhängigen Örtlichen Bauaufsicht sinnvoll.