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Vertrag und Auftrag

In Österreich werden Bauverträge in den meisten Fällen auf Basis der ÖNORM A2060 erstellt. Somit werden automatisch sämtliche notwendigen zur Ausführung zitierten Normen als Ausführungsstandard zur Vertragsbedingung.

Für die Erstellung eines Vertrages sind unterschiedliche Bestandteile notwendig. Das Leistungsverzeichnis bildet die Grundlage der Preisbildung, auf Basis derer ein Angebot bzw. ein Kostenvoranschlag erstellt wird. Es kann jedoch auch eine Preisvereinbarung auf Basis von Plänen und einer Projektsbeschreibung vereinbart werden.

Kennzeichnet die Empfehlung oder Verpflichtung einer ÖNorm!

ÖNORM A2060: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen - Vertragsnorm

Ergeben sich aus dem Vertrag Wiedersprüche, gelten die Vertragsbestandteile gemäß ÖNORM A2060 in nachstehender Reihenfolge:

Vertragsbestandteile nach ÖNORM A2060
Vertragsbestandteile nach ÖNORM A2060© Land Steiermark
  • schriftliche Vereinbarungen
  • Beschreibung der Leistung oder Leistungsverzeichnis
  • Pläne, Zeichnungen, Muster
  • besondere Bestimmungen, Abweichungen von ÖNORMEN
  • allgemeine Bestimmungen
  • Normen technischen Inhaltes
  • die ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten
  • ÖNORM A2060
  • Richtlinien technischen Inhaltes

Kontakt

  • FA Energie und Wohnbau
  • +43 (316) 877-3713
  • wohnbau@stmk.gv.at
  • Amtsstunden:
    Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
    Parteienverkehr:
    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung

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