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Energieausweis

Der Typenschein für ihr Haus

Energieeinsparung und Wärmeschutz

In Österreich werden die Anforderungen an energieeffizientes Bauen und Sanieren im Rahmen der Baugesetze der Bundesländer und in den jeweiligen Wohnbauförderungsrichtlinien festgelegt.

Die Grundlage für die Definition und Festlegung der Anforderungswerte ist die OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz" in der jeweils gültigen Fassung.

Fahrzeuginhaber wissen durch den Typenschein genau, wie viel Treibstoff ihr Auto verbraucht. Viele Haus- oder Wohnungseigentümer wissen jedoch nicht, wie hoch der Energiebedarf Ihres Gebäudes ist.

Im Energieausweis findet man Angaben zum „Normverbrauch" des Gebäudes und damit eine Information über die energetische Gesamtenergieeffizienz der Immobilie. Bewertet wird nicht nur die Dämmung der Bauteile, sondern auch die gesamte Haustechnik, wie Heizung, Solaranlage oder Komfortlüftungsanlage.

Zeigt einen Klima-Tipp!

Ziel ist es, den Baustandard im Neubau und in der Sanierung zu heben, den Wohnkomfort und die Behaglichkeit zu steigern und Bauschäden zu minimieren. Darüber hinaus sollen durch die bei Bestandsgebäuden vorgeschriebenen Sanierungsempfehlungen, Sanierungstätigkeiten angeregt und sinnvolle Gesamtmaßnahmen unterstützt werden. So können der Energieverbrauch und der CO2 -Ausstoß im Gebäudebereich nachhaltig reduziert werden.

Als Eigenheimbesitzer/Eigenheimbesitzerin wenden Sie sich direkt an Ersteller/Erstellerinnen von Energieausweisen. Als Bewohner/Bewohnerin von Mehrfamilien-Wohnhäusern wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.

Eine Liste von Energieausweis-Ersteller/Erstellerinnen finden Sie unter:  www.energieausweise.net

  1. Für das Baueinreichverfahren von Neubauten und größeren Renovierungen von Gebäuden (lt. Stmk. Baugesetz)

Ein Zu- oder Umbau gilt lt. Baugesetz in der Steiermark erst ab einer Verdoppelung der bisherigen Geschoßfläche als Neubau und benötigt erst dann einen Energieausweis.

  1. Für die Wohnbauförderung (lt. Wohnbauförderungsrichtlinien)

Beim Neubau von Wohngebäuden, bei der energetischen Sanierung sowie der umfassenden energetischen Sanierung von Wohngebäuden

  1. Bei Verkauf oder Vermietung (lt. Energieausweis-Vorlage-Gesetz)

Werden Gebäude oder Nutzungseinheiten in einem Gebäude (Wohnung, Geschäft, Büro etc.) vermietet oder verkauft, kann ein Ausweis über das gesamte Gebäude oder ein Ausweis nur über die jeweilige Nutzungseinheit vorgelegt werden.

  1. Bei Immobilien-Inseraten in Druckwerken oder elektronischen Medien (lt. Energieausweis-Vorlage-Gesetz)

Es müssen der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor für das gesamte Gebäude oder die jeweilige Nutzungseinheit angegeben werden

  1. Für den verpflichtenden Aushang in öffentlichen Gebäuden (lt. Stmk. Baugesetz)

Dies gilt für Gebäude, in denen für eine große Anzahl von Menschen Dienstleistungen erbracht werden, (z.B. Behörden, Ämter etc.) ab einer Bruttogrundfläche von über 250 m²

Achtung: Wird der Verpflichtung der Übergabe eines Energieausweises lt. Energieausweis-Vorlage-Gesetz keine Folge geleistet, sind Verwaltungsstrafen bis zu Euro 1.450,- möglich. Dies gilt auch für das Unterlassen der Angabe von Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor in Immobilien-Inseraten!

Hinweis auf einen Ratgeber von Ich tu´s!

Ich tu´s Ratgeber:

  •  Ratgeber Energieausweis
  •  Ratgeber Energieausweis - Ausstellungspflicht
  •  Ratgeber Energieausweis - Anforderungswerte

Kontakt

  • FA Energie und Wohnbau
  • +43 (316) 877-3713
  • wohnbau@stmk.gv.at
  • Amtsstunden:
    Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
    Parteienverkehr:
    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung

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