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Elektromobilität - Lastmanagementsysteme und Ladestationen

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

  • Dynamische Lastmanagementsysteme: Es wird die Anschaffung und Installation von dynamischen Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge gefördert.
  • Intelligente E-Ladestationen: Es wird die Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox oder eines Ladekabels (mobile charger) mit einer möglichen Bemessungsleistung von mindestens 11 kW gefördert. 

Für weitere Informationen wird auf die Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.

Hinweis auf Ratgeber von der Initiative Ich tu´s!

Ich tu´s Ratgeber:

  •  Elektro-Mobilität

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Dynamische Lastmanagementsysteme: 
    • Eigentümer:innen und Eigentümer:innengemeinschaften
    • Bevollmächtigte Hausverwaltungen
    • Bauträger im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist

jeweils im Rahmen von Wohnnutzungen.

  • Intelligente E-Ladestationen: Privatpersonen, auf die ein E-PKW zugelassen ist (keine unternehmerische Nutzung) 

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

  • einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß der Richtlinie, jedoch maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten 

Informationen entnehmen Sie bitte aus den aktuellen untenstehenden Infoblättern und der  Richtlinie 2023.


Schritt 1: Förderungsantrag stellen

Der Förderungsantrag ist erst nach Lieferung und Montage bzw. nach Rechnungslegung (binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum) möglich. Sie können diesen über die untenstehenden Antragsformulare inklusiver aller notwendigen Unterlagen per Fax, E-Mail oder Postweg stellen. 

Anschließend erfolgt nach Prüfung der Unterlagen die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderbedingungen geknüpft ist. 

 Kurzinformation zur Förderung - Dynamische Lastmanagementsysteme   01.01.2023
 Kurzinformation zur Förderung - Intelligente E-Ladestationen   01.01.2023
 Förderungsrichtlinie 2023 - Elektromobilität   01.01.2023

 Formulare Aktualisiert
 Förderungsantrag - Dynamische Lastmanagementsysteme

 

01.01.2023
 Förderungsantrag - Intelligente E-Ladestationen   01.01.2023
  De-minimis-Erklärung (für Unternehmen)   06.12.2021

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen Infozentrale ( 0316/877 - 3955

 

Referentin


Auskünfte über den Status Ihrer Förderung  Mag. Heidemarie Wutte ( 0316/877 - 5400

Kontakt

  • FA Energie und Wohnbau
  • +43 (316) 877-3713
  • wohnbau@stmk.gv.at
  • Amtsstunden:
    Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
    Parteienverkehr:
    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung

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