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Förderung von solarthermischen Anlagen

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen, die für die Warmwasserbereitung bzw. Heizungsunterstützung von Gebäuden vorgesehen sind.

Informationen entnehmen Sie bitte aus der aktuellen  Kurzinformation zur Förderung und der  Richtlinine 2023 sowie sämtlichen Förderungsinformationen und Formularen im aufklappbaren Menü.

Hinweis auf Ratgeber von der Initiative Ich tu´s!

Ich tu´s Ratgeber:

  •  Raus aus Öl
  •  Heizungstausch
  •  Thermische Solaranlagen

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Jeweils im Rahmen von Wohnnutzungen: Eigentümer:innen, Hauptmieter:innen, Wohnungeigentumswerber:innen, dingliche Nutzungsberechtigte, bevollmächtigte Hausverwaltungen sowie Bauträger im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes
  • Betreiber:innen von Nutzungseinheiten für Sondernutzung für die zu diesen Sonderzwecken genutzten Gebäude bzw. Gebäudeteilen, sofern sie entweder nicht unternehmerisch tätig sind oder im Fall einer unternehmerischen Tätigkeit eine De-minimis-Förderung möglich ist
  • Kleinstunternehmer:innen, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

  • einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß der Richtlinie, jedoch maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten 

Informationen entnehmen Sie bitte aus der aktuellen  Kurzinformation zur Förderung und der  Richtlinie 2023.


Schritt 1: Förderantrag stellen 

Der Förderungsantrag muss vor Lieferung und Montage der Anlage gestellt werden. Sie können diesen entweder über das  Antragsformular online oder über das Antragsformular per Fax, E-Mail oder Postweg stellen. 

Anschließend erhalten Sie eine Antragsnummer per E-Mail oder per Post (je nach gewählter Antragsvariante). Sobald Sie die Antragsnummer erhalten haben, sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert. Sie haben dann 12 Monate Zeit, Ihre neue, klimafreundliche Heizung oder solarthermische Anlage zu errichten. 

 

Schritt 2: Fertigstellung melden 

Die Fertigstellungsmeldung ist entweder online über den in diesem Zeitraum gültigen Link zur Online-Fertigstellungsmeldung oder alternativ im selben Zeitraum über die zugesandte Fertigstellungsmeldung per Fax, E-Mail oder im Postweg bei einer der Einreichstellen einzubringen.

Anschließend erfolgt die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderbedingungen geknüpft ist.

 Kurzinformation zur Förderung   01.01.2023
 Förderungsrichtlinie 2023 - Heizungstausch und solarthermische Anlagen   01.01.2023

 

Formulare Aktualisiert
 Förderungsantrag online (Schritt 1) 01.01.2023
 Förderungsantrag Papier - alternativ (Schritt 1)    01.01.2023
 Bestätigungsblatt für Online-Ferstigstellungsmeldungen (Schritt 2 - Upload erforderlich)   01.01.2023
 Liste Einreich- und Beratungsstellen   01.01.2023
 Nah- und Fernwärmenetze   01.07.2023
 Link zu Förderungen von solarthermischen Anlagen und Photovoltaik- Gemeinschaftsanlagen der Stadt Graz 01.10.2016
 De-minimis-Erklärung (für Unternehmen)   01.12.2021
  Kurzinformation zur Förderung   25.04.2022
  Förderungsrichtlinie 2022 - Heizungstausch und solarthermische Anlagen  

25.04.2022

 Formulare Aktualisiert
  Bestätigungsblatt für Online-Fertigstellungsmeldungen                          (Schritt 2 - Upload erforderlich)   01.01.2022
 Liste Einreich- und Beratungsstellen   01.01.2021
 Nah- und Fernwärmenetze   01.07.2022
  Link zu Förderungen von solarthermischen Anlagen und Photovoltaik-   Gemeinschaftsanlagen der Stadt Graz 01.10.2016
  De-minimis-Erklärung (für Unternehmen)   06.12.2021

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen und Energieberatung Infozentrale ( 0316/877 - 3955

 

Referentin


Auskünfte über den Status Ihrer Förderung Martina Pfingstl ( 0316/877 - 2583

Links

  • Solar- und Photovoltaikkataster

Kontakt

  • FA Energie und Wohnbau
  • +43 (316) 877-3713
  • wohnbau@stmk.gv.at
  • Amtsstunden:
    Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
    Parteienverkehr:
    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung

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