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Barrierefreies und altengerechtes Wohnen

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

Es werden Wohnungen und Wohnhäuser gefördert. Das Ziel der Förderung ist es, die Schaffung barrierefreier und altengerechter Wohnverhältnisse zu unterstützen. Die Förderung kann für folgende Maßnahmen gewährt werden: 

  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs
  • barrierefreie Wohn- und Schlafverhältnisse 
  • Ausstattung von Sanitäreinheiten 

 Für weitere Informationen wird auf die  Kurzinformation zur Förderung sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.

Die Förderung kann  online beantragt werden. 

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Eigentümer:innen einer Wohnung oder Liegenschaft
  • Mieter:innen einer Wohnung

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

  • einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30 % der anerkannten Kosten

Eine Kombination der Förderung "Barrierefreies Wohnen" und "umfassende Sanierung" ist nicht möglich.

  Kurzinformation zur Förderung   01.02.2023
  Förderungsrichtlinie   01.02.2023

 Formulare Aktualisiert
  Förderungsantrag 01.08.2023
  WS Datenblatt   01.02.2023
  Leistungsbeschreibung und Kostenaufteilung   01.08.2023
  Formblatt Antrag   01.08.2023

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen   Infozentrale ( 0316/877 - 3713  
( 0316/877 - 3769 

Dokumente

  • Förderungsinformationen Folder

Kontakt

  • FA Energie und Wohnbau
  • +43 (316) 877-3713
  • wohnbau@stmk.gv.at
  • Amtsstunden:
    Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
    Parteienverkehr:
    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung

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