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Assanierung im Rahmen der Wohnhaussanierung

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

Die Förderung kann gewährt werden für das weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort, wenn ein Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist und durch einen kompletten Neubau ersetzt wird oder ein Neubauanteil von  mehr als 50 % bezogen auf die bisherige Nutzfläche vorliegt. Das Objekt muss in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010 liegen. 

Für weitere Informationen wird auf die  Kurzinformation zur Förderung sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Liegenschaftseigentümer:innen
  • Bauberechtigte

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

  • nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 30 % auf die Dauer von 15 Jahre
  • nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge im Ausmaß von 20 % der förderbaren Kosten auf die Dauer von 15 Jahre

Die maximal förderbare Kostensumme je Wohnung, wofür Annuitätenzuschüsse zu Bankdarlehen oder Förderungsbeiträge gewährt werden können, beträgt 70.000,-- Euro.

  Kurzinformation zur Förderung

 

01.01.2023

  Förderungsrichtlinie

 

01.12.2022

 Vormerkung für die Förderung bzw. den    Sanierungswohnbautisch

 

Aktualisiert

  Assanierungsbeschreibung

 

01.06.2018

  Grundstücks-und Bestandsbeurteilung (WBF-9S)

 

01.10.2022
  Geschäftsordnung Sanierungswohnbautisch

 

01.07.2019

 Formulare

 

Aktualisiert

  Förderungsantrag

 

01.01.2023

  Aufgliederung der Gesamtbaukosten WS5

 

01.09.2022

  Gutachten zur Energiebereitstellung (WBF-3)

 

01.08.2012

  Datenblatt Assanierung

 

01.08.2012

  WBF 6 - Nachweis der wärmetechnischen Mindestanforderungen   NEUBAU

 

01.09.2022

  Bestätigung des Geldinstitutes

 

01.01.2023

  Vorlage Bautafel, Abmessungen 150 x 150 cm

 

01.09.2019

  Baubeginnsmeldung

 

01.09.2019

  Baufertigstellungsmeldung

 

 01.03.2014

  Formblatt EDV-WS 1

 

01.10.2020

  Formblatt EDV-WS 2

 

01.10.2020

  Formblatt EDV-WS 3 - Wohnungsdatenblatt

 

01.02.2022

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen   Infozentrale  ( 0316/877 - 3713  
 ( 0316/877 - 3769 

 

Weitere Infos

  • Wohnbauförderungsbeirat
  • Bau- und Informationstafeln

Dokumente

  • Förderungsinformationen Folder

Kontakt

  • FA Energie und Wohnbau
  • +43 (316) 877-3713
  • wohnbau@stmk.gv.at
  • Amtsstunden:
    Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
    Parteienverkehr:
    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung

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