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Einkommensgrenzenverordnung 2023

Auf Grund des § 2 Z 12 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 75/2022, wird verordnet:

§1 Anpassung der Einkommensgrenzen

Die in § 2 Z 12 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzten Beträge werden wie folgt angepasst:

 

Beträge laut Stmk. WFG 1993

Beträge nach Index-Anpassung

30.000 Euro

49.600 Euro

34.000 Euro

56.300 Euro

4.000 Euro

6.570 Euro

800 Euro

1.310 Euro

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. September 2023, in Kraft.

§ 3 Außerkrafttreten

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Einkommensgrenzenverordnung 2019, LGBl. Nr. 76/2019, außer Kraft.

Kontakt

  • FA Energie und Wohnbau
  • +43 (316) 877-3713
  • wohnbau@stmk.gv.at
  • Amtsstunden:
    Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
    Parteienverkehr:
    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung

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