Quadratmeterpreisverordnung 2011

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011, mit der die maximalen Quadratmeterpreise für den Bereich der Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen geregelt werden.

Auf Grund des § 22 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr.25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 59/2011, wird verordnet:

 

§ 1

Anpassung der maximalen Quadratmeterpreise 

 

Der im § 22 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzte Betrag wird wie folgt angepasst:

          Betrag laut Gesetz              Betrag nach Index-Anpassung   

2.550,-- Euro

2.900,-- Euro

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. Juli 2011, in Kraft.