Bei der Umsetzung von Sanierungen und Neubauten sind unterschiedliche gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Je nach Umfang des Vorhabens sind verschiedene Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Diese Vorschriften umfassen Bundesgesetze, Landesgesetze sowie Verordnungen durch Land und Gemeinde.
Amtsstunden: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr Parteienverkehr:
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