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Förderung klimarelevanter Projekte steirischer Gemeinden, Gemeindebetriebe und Gemeinwohlorganisationen

01.02.2024 bis 31.12.2024, optional bis 31.12.2025

Was wird gefördert?

Die Einreichfrist ist zu Ende.

Gegenstand der Förderung sind nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse zu energie- und klimarelevanten Projekten für Gemeinden und Gemeinwohlorganisationen in der Steiermark. Förderungsfähig sind ausschließlich Projekte, die zur Senkung der Treibhausgasemissionen, Steigerung der Energieeffizienz, Anhebung des Anteils der Energie aus erneuerbaren Quellen oder Klimawandelanpassung beitragen oder leistbare Energie und Versorgungssicherheit er-möglichen und nicht aufgrund von rechtlichen oder bescheidmäßigen Vorgaben umzusetzen sind.

Um Förderung können ansuchen:

  • steirische Gemeinden für Projekte ohne unternehmerische Nutzung
  • steirische Gemeinden für Projekte mit unternehmerischer Nutzung
  • Gesellschaften, die mehrheitlich (> 50 %) im Eigentum einer steirischen Gemeinde stehen (Gemeindebetriebe)
  • Gemeinwohlorganisationen als Organisationen, die die Kriterien gemäß Beilage 1 der Richtlinie erfüllen

Die Förderung gliedert sich in zwei Module.

Modul1: In Modul 1 sollen notwendige Voraussetzungen und Entscheidungsgrundlagen für die Um-setzung eines Projekts gemäß Modul 2 ermöglicht werden.

Maximaler
Förderungssatz
Maximale
Förderung pro
Einreichung
Maximale
Gesamtförderung
pro Antragsteller:in
Gemeinden und
Gemeinwohlorganisationen
60 % 6.000 € 12.000 €
e5-Gemeinden 65 % 7.500 € 15.000 €

 

Zusätzlich:

Maximaler
Förderungssatz
Maximale
Gesamtförderung
pro Antragsteller:in
Elektromobilitäts-Aktionspläne
für Gemeinden
100 % 3.960 €

 

Modul 2: Modul 2 fördert die konkreten Umsetzungs- und Investitionsvorhaben. Für Einreichungen im Modul 2 sind Entscheidungsgrundlagen nachzuweisen.

Förderungsnehmer:in Maximale Gesamtförderung
pro Antragsteller:in
Gemeinden inklusive Gemeindebetrieben 100.000 €
e5-Gemeinden 120.000 €
Gemeinwohlorganisationen 50.000 €
Gemeinwohlorganisationen, deren Bezirks- oder Gemeindeorganisationen keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen 150.000 €

 

Gemeinden für Projekte ohne unternehmerische Nutzung

Steuerkraft-Kopfquote der Gemeinde Maximaler Förderungssatz
Gemeinde e5-Gemeinde
> 1.397 € 30 % 35 %
1.243 € - 1.397 € 35 % 40 %
1.088 € - 1.242 € 40 % 45 %
933 € - 1.087 € 45 % 50 %
≤ 932 € 50 % 55 %

 

Gemeinden für Projekte mit unternehmerischer Nutzung und Gemeindebetriebe

Steuerkraft-Kopfquote der Gemeinde Maximaler Förderungssatz
Gemeinde e5-Gemeinde
> 1.397 € 30 % 35 %
1.243 € - 1.397 € 35 % 40 %
< 1.243 € 40 % 40 %

 

Maximaler
Förderungssatz
Maximale Netto-
Förderung pro
Einreichung
Maximale Netto-
Gesamtförderung
pro Antragsteller:in
Gemeinwohlorganisationen 40 % 50.000 € 50.000 €
Gemeinwohlorganisationen, deren Bezirks- oder Gemeindeorganisationen keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen 40 % 50.000 € 150.000 €

Förderungsantrag: Der Förderungsantrag konnte ausschließlich online (siehe Abschnitt Förderungsinformationen) gestellt werden.

Förderungsauszahlung: Die erforderlichen Unterlagen für die Förderungsauszahlung sind an oekofonds@stmk.gv.at zu übermitteln. Anschließend erfolgt die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderbedingungen geknüpft ist.

  •  Förderungsrichtlinie (pdf)
  •  Beilage 1 - Kriterien für die Anerkennung als Gemeinwohlorganisation (pdf)
  •  Beilage 2 - Mindeststandards für Elektromobilitäts-Aktionspläne (pdf)
  •  Beilage 3 - Jurykriterien (pdf) aktualisiert am 10.03.2025
  •  Kurzinformation (pdf)

Weitere notwendige Unterlagen zum Förderungsantrag:

  •  Projektkonzept (docx)
  •  Projektdaten (xlsx)
  •  De-minimis-Erklärung (xlsx)

Logo der Energie Agentur Steiermark, Grüne Kreise mit orangenem Punkt in der Mitte

Für nähere Fragen zur Förderungseinreichung bzw. zur Förderungsabwicklung wenden Sie sich bitte an:

  • Energie Agentur Steiermark
    Telefon: +43 316 269700
    E-Mail: office@ea-stmk.at
 

Kontakt

  • FAEW Energietechnik und Umweltförderungen

Förderungen des Bundes

  • www.umweltförderung.at
  • www.klimafonds.gv.at

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Telefon: +43 (316) 877-0

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