Nah- und Fernwärmeförderung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Für Nah- und Fernwärmeversorgungen auf Basis von Biomasse, Geothermie und der Nutzung von industrieller Abwärme:
- Errichtung und Ausbau,
- Primärseitige und sekundärseitige Optimierung und Kesseltausch
Weitere Informationen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Unternehmen
- sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- Grundlage für die Förderung bilden das Umweltförderungsgesetz BGBl. 185/1993 idgF. sowie die mit 20.02.2015 in Kraft getretenen Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland bzw. die Investitionsförderungsrichtlinien 2022 vom 1.4.2022.
- Es handelt sich um eine gemeinsame Förderung des Landes Steiermark, Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Infrastrukur und Technologie.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt über www.umweltfoerderung.at.
Förderungsbestimmungen und Antragsformular | ||
Rechtsgrundlage - Regierungsbeschluss | 03.07.2019 |
Der Sanierungsleitfaden Fernwärmenetze Steiermark bietet einen breiten Überblick über sinnvolle und effiziente Möglichkeiten zur Verbesserung und Modernisierung bestehender Fernwärmeversorgungsanlagen.
Mit einer zielgerichteten Beratung von Biomasse-Nahwärme-Anlagen durch Expertinnen und Experten hinsichtlich Modernisierung und Optimierung sollen ältere Anlagen auf ihrem Weg in die Zukunft unterstützt und an den aktuellen Stand der Technik herangeführt werden.
Über folgende Karte können die Standorte und Kontaktdaten vieler steirischer Heizwerke abgefragt werden.
Kontakt
Information und Beratung
Allgemeine Anfragen und Energieberatung | Infozentrale | ( 0316/877 - 3955 |
Referentin
Allgemeine Anfragen | Monika Ploberger | ( 0316/877 - 4558 |