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Sauber Heizen für Alle

Förderung des Landes Steiermark und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Wichtige Information zur Förderung

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher!

Das Budget der Basisförderung des Bundes für das Förderungsprogramm „Sauber Heizen für Alle" ist ausgeschöpft! Eine Registrierung für die gemeinsame Förderung „Sauber Heizen für Alle" des Bundes und Landes ist derzeit nicht möglich. Bereits registrierte Förderungsfälle werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet. Wir weisen darauf hin, dass auf absehbare Zeit keine Förderungsmöglichkeit seitens des Landes Steiermark bestehen wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer (ausschließlich natürliche Personen) eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort im Bundesland Steiermark jeweils in einkommensschwachen Haushalten der untersten zwei Einkommensdezile1. (1 STATISTIK AUSTRIA, EU-SILC 2024, berechnet am 18.06.2025)
  • einmaliger Investitionskostenzuschuss  gemäß der Richtlinie.

Details zur Förderung entnehmen Sie der aktuellen  Richtlinie. Zusätzliche Informationen zur Förderung des BMLUKs sind unter  www.sauber-heizen.at ersichtlich. Mit dem bereitgestellten  Online Einkommensrechner können Sie Ihre diesbezügliche Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt dieser Förderung überprüfen. Weitere Informationen zu den notwendigen Einkommensnachweisen und der Einkommensberechnung können Sie dem  Informationsblatt  entnehmen.


Schritt 1: Registrierung 

Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter  www.sauber-heizen.at

 

Schritt 2: Einkommensprüfung 

Nach Abschluss der Registrierung werden die von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH geprüften Daten an die Landesförderungsstelle weitergeleitet und die Einkommensprüfung durchgeführt. Ein   Online Einkommensrechner steht Ihnen vorab zur Kontrolle zur Verfügung. Damit die Einkommensprüfung richtlinienkonform durchgeführt werden kann, müssen alle einkommensspezifischen Unterlagen lückenlos gesammelt vorgelegt werden. Sie erhalten ein schriftliches Nachforderungsschreiben vom Referat Energietechnik und Umweltförderungen.

 

Schritt 3: Energieberatung 

Nach positiver Einkommensprüfung nimmt eine Energieberaterin oder ein Energieberater der zuständigen Einreich- und Beratungsstelle für eine Durchführung der Vor-Ort-Energieberatung mit Ihnen Kontakt auf. Des Weiteren erhalten Sie Unterstützung bei der Antragsstellung.

 

Schritt 4: Antragsstellung 

Die Antragstellung (inklusive aller notwendigen Unterlagen, Angebot, Energieberatungsprotokoll etc.) erfolgt ausschließlich über die Einreich- und Beratungsstelle.

 

Schritt 5: Beurteilung - Genehmigung - Projektumsetzung 

Nach Prüfung des Förderungsantrages und der Unterlagen wird Ihnen ein Förderungsvertrag zugesandt. Ab dem Datum der Genehmigung bzw. des Förderungsvertrages haben Sie 9 Monate Zeit, den Heizungstausch durchzuführen. Gefördert werden ausschließlich Leistungen, die ab dem Datum der Genehmigung des Förderungsantrags erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Genehmigung geliefert wurde, können nicht gefördert werden.

 

Schritt 6: Endabrechnung 

Die Einreichung der Endabrechnungsunterlagen (Fertigstellungsmeldung) kann unmittelbar nach Projektumsetzung und Rechnungslegung (unabhängig von erfolgter Bezahlung) erfolgen. Die Einreich- und Beratungsstelle wird die Vorlage der Endabrechnung für Sie übernehmen. Anschließend erfolgt die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderungsbedingungen geknüpft ist. Die Bezahlung der anrechenbaren Kosten des Investitionsvorhabens ist binnen 7 Werktagen an das ausführende Unternehmen durchzuführen. Der Zahlungsbeleg ist nach vollständiger Bezahlung des Heizungstausches der Förderungsstelle unmittelbar zu übermitteln.

 Informationsblatt zur Einkommensermittlung 01.01.2026
 Förderungsrichtlinie 2026 - Sauber Heizen für Alle 27.02.2026
 Förderungsfähige Biomasse-Heizungen Link 13.02.2026
 Förderungsfähige Wärmepumpen Link 13.02.2026
 Liste der zertifizierten Wärmepumpen-Installateure 12.06.2026
 Informationsblatt zur Einkommensermittlung 02.01.2025
 Förderungsrichtlinie 2025 - Sauber Heizen für Alle 02.01.2025
 Förderungsfähige Biomasse-Heizungen Link 15.01.2026
 Förderungsfähige Wärmepumpen Link 15.01.2026
 Liste der zertifizierten Wärmepumpen-Installateure 12.06.2026
 Informationsblatt zur Einkommensermittlung 02.01.2024
 Förderungsrichtlinie 2024 - Sauber Heizen für Alle 02.01.2024
 Förderungsfähige Biomasse-Heizungen Link 15.01.2026
 Förderungsfähige Wärmepumpen Link 15.01.2026
 Liste der zertifizierten Wärmepumpen-Installateure - Nov 2024 04.11.2024
 

Kontakt

  • FAEW Energietechnik und Umweltförderungen

Förderungen des Bundes

  • www.umweltförderung.at
  • www.klimafonds.gv.at

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Wohnbaubörse, Klima- und Umweltförderungen des Bundes, Umweltförderungen, Baurecht, Raus aus Öl, Sauber Heizen für Alle, Wohnbaurecht

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