Elektromobilität - Lastmanagementsysteme und Ladestationen
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
- Lastmanagementsysteme: Es wird die Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge gefördert.
- Intelligente E-Ladestationen: Es wird die Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox mit einer möglichen Bemessungsleistung von mindestens 11 kW gefördert.
Für weitere Informationen wird auf die Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
- Lastmanagementsysteme:
- Eigentümerinnen/Eigentümer und Eigentümerinnengemeinschaften/Eigentümergemeinschaften
- Bevollmächtigte Hausverwaltungen
- Bauträger im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist
jeweils im Rahmen von Wohnnutzungen.
- Intelligente E-Ladestationen (Wallbox): Privatpersonen, auf die ein E-PKW zugelassen ist (keine unternehmerische Nutzung)
- einmaliger Förderungsbeitrag gemäß der Richtlinie, jedoch maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten
Der Förderungsantrag ist erst nach Lieferung und Montage bzw. nach Rechnungslegung (binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum) möglich. Sie können diesen über das untenstehenden
Online-Antragsformular inklusiver aller notwendigen Unterlagen stellen.
Anschließend erfolgt nach Prüfung der Unterlagen die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderbedingungen geknüpft ist.
Kurzinformation zur Förderung - Lastmanagementsysteme |
01.01.2026 | |
Kurzinformation zur Förderung - Intelligente E-Ladestationen |
01.01.2026 | |
Förderungsrichtlinie 2026 - Elektromobilität |
01.01.2026 |
| Formulare | Aktualisiert | |
Online-Antragsformular |
01.01.2026 | |
Ausführungs- und Erstprüfungsnachweis |
01.01.2026 | |
De-minimis-Erklärung (für Unternehmen) |
01.12.2025 |
Information und Beratung
| Allgemeine Anfragen | ( 0316/877 - 3955 |
Referentin
| Auskünfte über den Status Ihrer Förderung | ( 0316/877 - 5400 |
