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Lastenfreie Abschreibung eines Flächenanteils

Das geförderte Objekt befindet sich auf einer anderen Fläche

Erläuterung

Wird ein Teil eines Grundstückes verkauft, sollen die dementsprechenden Belastungen auf dem ursprünglichen Grundstück nicht auf das neue Grundstück mitübertragen werden. Darum soll das neue Grundstück „lastenfrei" abgeschrieben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zustimmungserklärung
  • Teilungsgutachten
  • Vermessungsplan
  • Grundbuchsauszug

Zustimmungserklärung

Um im Grundbuch Rechte ein- oder austragen zu lassen ist die Zustimmung des Pfandgläubigers notwendig. Diese muss inhaltlich den Vorgaben des Grundbuchsgesetzes entsprechen.

Die Zustimmungserklärung hat die Geschäftszahl auf jeder Seite (oben) sowie die korrekte Fertigungsklausel zu enthalten.

Fertigungsklausel ist zentriert nach dem Text anzuführen:

Graz, am
Für das Land Steiermark:
Der Fachabteilungsleiter:


Achtung:
Eine Zustimmungserklärung ist nicht erforderlich, bei der Überführung einer Fläche in das öffentliche Gut, sofern es sich um Flächen gemäß § 15 Z 1 bis 3 LiegTeilG oder um eine Abschreibung geringwertiger Trennstücke gemäß den Voraussetzungen des § 13 LiegTeilG handelt.


Teilungsgutachten

Dieses wird vom Vermesser/Vermesserin (Fachmann/Fachfrau des Vermessenswesens; Geometer) erstellt.

Vermessungsplan

Unter „Vermessung" versteht man die Gesamtheit aller für die Erfassung eines Objektes (Grundstück, Gebäude, Straße usw.).

Grundbuchsauszug

Es genügt der beschränkte Grundbuchsauszug. Dieser Auszug bezieht sich nur über die betroffenen Anteile (Wohnung und PKW-Abstellplatz, sofern vorhanden und gefördert).

 

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