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Kleine Sanierung

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

Liebe Besucherinnen und Besucher!

Eine Antragstellung für die Kleine Sanierung ist derzeit nicht möglich. 

Nach einer umfassenden Evaluierung gemeinsam mit Expertinnen und Experten, Wirtschaft und Sozialpartnern liegt nunmehr der Fahrplan für die schrittweise Öffnung der vom Antragsstopp betroffenen Wohnbau- und Heizungstauschförderungen vor.

Im zweiten Quartal 2026 soll in Zusammenführung der Förderschienen „Kleine Sanierung" und „Umfassende energetische Sanierung" mit dem „Sanierungspass" ein neues und innovatives Fördermodell eingeführt werden, das mehrere Maßnahmen flexibel kombiniert und mit steigenden Fördersätzen belohnt.

Der Vollständigkeit halber darf angemerkt werden, dass gemäß § 1 Abs. 2 Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993 kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.

Derzeit arbeiten wir an der rechtlichen und technischen Umsetzung des vorgesehenen neuen bzw. adaptierten Förderangebots.

Gerne halten wir Sie diesbezüglich auch über unsere Website  wohnbau.steiermark.at informiert. 

Bereits eingereichte Förderungsanträge werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Bitte beachten Sie, dass auf Grund der großen Nachfrage dieser Förderung derzeit mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu rechnen ist.

Wir sind jedoch um eine rasche Erledigung bemüht.

Hinweis auf Ratgeber von der Initiative Ich tu´s!

Ich tu´s Ratgeber:

  •  Vergleich Heizsysteme
  •  Raus aus Öl
  •  Heizungstausch
  •  Wärmedämmung
  •  Fenstersanierung & Fenstertausch
  •  Thermische Solaranlagen
  •  Photovoltaik-Speicheranlagen

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

  • einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15 % der förderbaren Kosten

WICHTIGER Hinweis zum Thema Heizungstausch und Solarthermie:

Eine Sanierungsförderungen kann auch für die Erneuerung einer Zentralheizungsanlage, die schon bisher auf Basis erneuerbarer Energie betrieben wurde, beantragt werden. 

Als Einzelmaßnahme besteht die Förderungsmöglichkeit für den Ersatz des fossilen Heizsystem oder der Stromheizung sowie für die Errichtung einer solarthermischen Anlage über den Umweltlandesfonds, sofern diese Maßnahme vor Antragstellung noch nicht umgesetzt wurde. Siehe Umweltförderungen.

Bitte beachten Sie in allen Fällen den Vorrang der Fernwärmeförderung in Fernwärmeanschlussgebieten vor anderen Heizungsförderungen.

  Förderungsrichtlinie Neuanträge werden derzeit nicht entgegengenommen.   31.03.2025
  FAQ's   27.10.2023
  Nah- und Fernwärmenetze   01.03.2026

Bitte beachten Sie die erforderlichen Beilagen entsprechend Punkt 7 der Förderungsrichtlinie.

 Formulare Aktualisiert
  bei Eigentümergemeinschaften: Vollmacht Hausverwaltung   01.01.2025
  Leistungsübersicht_Kostenaufteilung   01.12.2024
  WS - Datenblatt   26.03.2025
  Bestätigung Nah- bzw. Fernwärmebetreiber:in   01.08.2023
  Bestätigung Baubehörde   01.08.2023

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen  Infozentrale ( 0316/877 - 3713  
( 0316/877 - 3769 
 

Dokumente

  • Förderungsinformationen Folder  
    (2 MB!)

Kontakt

  • FAEW Sanierung und Revitalisierung

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Top Links

Wohnbaubörse, Klima- und Umweltförderungen des Bundes, Umweltförderungen, Baurecht, Raus aus Öl, Sauber Heizen für Alle, Wohnbaurecht

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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