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Große Eigenheimsanierung 2026

Förderung des Landes Steiermark

Liebe Besucherinnen und Besucher!

Die Förderung startet mit 1. März 2026.

Förderungen können nur nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt werden. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Genauere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie.

Was wird gefördert?

Es wird der Erwerb bestehender sanierungsbedürftiger Eigenheime (Kaufangebote oder Kaufverträge, datiert ab dem 01.03.2026) und die anschließende Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept gefördert. 

Für weitere Informationen wird auf die Förderungsrichtlinie und die Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus außerhalb des Familienverbandes entgeltlich erwerben (Kauf) und anschließend thermisch sanieren. Dabei darf ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschritten werden.

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

Die Förderung besteht aus der Kombination eines Landesdarlehens für den Ankauf eines Eigenheimes und einem nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag für die anschließende thermische Sanierung des Gebäudes.

In Abhängigkeit von Personenanzahl und Einkommen im gemeinsamen Haushalt kann ein Landesdarlehen bis zu einer Höhe von 80.000 Euro gewährt werden.

Für die anschließende Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept ist in Abhängigkeit von der Anzahl der umgesetzten Maßnahmen eine Förderung bis zu einer Höhe von 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. bis maximal 24.000 Euro (bei nachwachsenden Rohstoffen bis max. 27.000 EURO) möglich.

Weitere Landesförderungen zur selben Maßnahme sind nicht möglich.

Verfügbares Budget für das Landesdarlehen

Verfügbares Budget für das Landesdarlehen; Balkendiagramm. Es sind noch 87 % verfügbar.
Verfügbares Budget für das Landesdarlehen© FAEW Energie und Wohnbau
 Förderungsrichtlinie 01.03.2026
 Schritt 1: Antrag Landesdarlehen Aktualisiert
  Förderungsantrag 01.03.2026
  Bestätigung der Gemeinde zum rechtmäßigen Bestand   01.04.2026
  Eidesstattliche Erklärung über nahestehende Personen   01.03.2026
  Bestätigung Aufgabe der Rechte an bisheriger Wohnung   01.03.2026
 Schritt 2: Registrierung für die Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept
  Registrierungsformular  01.06.2026
 Schritt 3: Antrag (Fertigstellungsmeldung) nach umgesetzter Sanierung
 Antragsformular Fertigstellung (folgt)
 WS 6-TS Datenblatt (folgt)

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen

Infostelle ( 0316/877 - 3713  
( 0316/877 - 3769 

 

 

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