Sonderförderung Sanierungsoffensive für Mietwohnungen 2025
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Das Ziel der vorliegenden Förderung ist eine Steigerung der thermischen Sanierungsrate von Mietwohnungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch gemeinnützige Bauvereinigungen im verdichteten und mehrgeschoßigen Wohnbau in der Steiermark.
Dadurch sollen insbesondere auch signifikante Einsparungen für die Mieterinnen und Mieter bei den laufenden Betriebskosten erzielt werden.
Für weitere Informationen wird auf die Förderungsrichtlinie verwiesen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
gemeinnützige Bauvereinigungen als Gebäudeeigentümer:innen im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes - WGG
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag in der Höhe von max. 40 % der anrechenbaren Projektkosten. Beim Einsatz von zumindest 25 % Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen beträgt die Förderung max. 50 % der anrechenbaren Projektkosten.
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15.07.2025 |
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15.07.2025 | |
Schritt 2: Fertigstellung | Aktualisiert | |
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