Wie viel Zubau darf man haben um dennoch eine umfassende energetische Sanierung zu bekommen?
FAQ´s zu Förderungen
Der Zubau ist im Rahmen der umfassenden energetischen Sanierung nur dann förderbar, wenn die Erweiterung im untergeordneten Ausmaß erfolgt und der Schwerpunkt der Sanierung in der thermischen (z.B. Dämmung Außenwand) und energetischen Verbesserung (z.B. Fußbodenheizung) vom Bestand liegt.
Amtsstunden: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung