Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Wohnbau
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Infostelle
    • Aktuelles & News
    • Energieberatung
  • Förderungen
    • Wohnungsneubau
    • Eigenheimförderung
    • Geschoßbauförderung
    • Wohnbauscheck
    • Umweltförderungen
    • Wohnungsneubau
    • Wohnhaussanierung und Revitalisierung
    • Ökofonds
    • Förderungsberichte
    • FAQ
  • Themen
    • Sanierung oder Neubau?
    • NEUBAU: Ich möchte neu bauen
    • SANIERUNG: Ich möchte sanieren
    • Informationen für Gemeinden
    • Informationen zum geförderten Wohnbau
    • Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen
    • Wohnbaurecht
  • Rechtsgeschäfte
    • Eigenheim
    • Eigentumswohnung
    • Mietobjekt/Mietkauf
    • Wohnbaurecht
    • FAQ
  • Wohnbauforschung
    • Berichte, Publikationen, Studien
  1. Sie sind hier:
  2. Wohnbau
  3. Förderungen
  4. Wohnungsneubau
  5. Geschoßbauförderung
  • Eigenheimförderung
  • Geschoßbauförderung
  • Wohnbauscheck
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Geschoßbauförderung

Förderung des Landes Steiermark

Was wird gefördert?

  • Eigentumswohnungen
  • Mietkaufwohnungen
  • Mietwohnungen
  • Sozialmietwohnungen
  • Wohnheime (Seniorenheime, Studentenheime)

Für weitere Informationen wird auf das  Infoblatt zum Ansuchen sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.

Wer bekommt eine Förderung?

  • Gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden 

Wie erhält man eine geförderte Wohnung?

Voraussetzung ist die Anmeldung bei einer  gemeinnützigen Bauvereinigung oder eine Vormerkung im zuständigen Gemeindeamt.

Wie wird gefördert?

Im Rahmen der Wohnbauprogramme 2024/2025 werden für die Errichtung von Miet- bzw. Mietkaufwohnungen sowie Wohnheimen unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge in der Höhe von 3,5% zu Kapitalmarktdarlehen, sonstigen Fremdmitteln oder Eigenmitteln mit einer Laufzeit von 30 Jahren, bezogen auf das aushaftende Kapital, gewährt.

Für die Errichtung von Sozialmietwohnungen, deren Bewohner durch die Grund- und außerhalb des Baugrundstückes anfallenden Aufschließungskosten auf Dauer nicht belastet werden und Eigenmittel gemeinnütziger Bauvereinigungen von mindestens 10 % eingesetzt werden (den Eigenmitteln gemeinnütziger Bauvereinigungen sind sonstige Mittel, die zu gleichen oder günstigeren Bedingungen eingesetzt werden, gleichgestellt), Mietwohnungen ohne Rechtsanspruch auf die nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum sowie Eigentumswohnungen werden ab dem Wohnbauprogramm 2024/2025  Darlehen in der Höhe von 90 % der maximalen Kosten je Quadratmeter Nutzfläche mit einer Laufzeit von 35 Jahren bzw. für Eigentumswohnungen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einer jährlichen Verzinsung von 0,5 % dekursiv gewährt.

Eigentumswohnungen:
erhalten österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte, deren Nettoeinkommen (jährlich in Euro) folgende Grenzen nicht übersteigt:

  • 1 Person: € 49.600,-
  • 2 Personen: € 74.400,-
  • Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 6.570,-.

Die Nutzfläche ist mit 90 m² für 1- bis 4-Personen-Haushalte begrenzt. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnnutzfläche um je 10 m², jedoch maximal auf 150 m².

 

Mietwohnungen:
Die Alternative zur Eigentumswohnung mit Kündigungsschutz nach dem Mietrechtsgesetz und ein Eintrittsrecht mitwohnender Personen.
Einkommensobergrenzen (netto jährlich in Euro) bei Mietwohnungen:

  • 1 Person: € 49.600,-
  • 2 Personen: € 74.400,-
  • Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 6.570,-.

Für Mietwohnungen wird Wohnunterstützung gewährt.

 

Mietkaufwohnungen:
Mit dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 wurde die Förderung von Mietkaufwohnungen eingeführt, um den Förderungswerber hinsichtlich der Umsatzsteuer beim Ankauf einer Eigentumswohnung zu entlasten.

Gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz hat der/die MieterIn/Nutzungsberechtigte/r nach insgesamt 5-jähriger .Mietdauer (gerechnet ab erstmaligem Bezug ab dem 01.08.2019) bzw. 10-jähriger Mietdauer (gerechnet ab erstmaligem Bezug vor dem 01.08.2019) einen Anspruch auf Übertragung der Mietwohnung in .das Wohnungseigentum, wenn die Wohnung unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde, die Förderung noch aufrecht ist, und neben dem monatlichen Entgelt auch Eigenmittel für die Grund- und/oder Baukosten von mehr als € 82,81 je m² Nutzfläche (Stand 1.4.2023, valorisiert) eingehoben wurden.

Sämtliche mit der Wohnung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank und dem Land Steiermark sind von bisherigen Mietern/Nutzungsberechtigten (nun Käufer) zu übernehmen.

 

Sozialmietwohnungen:
Hierbei handelt es sich um Mietwohnungen deren BewohnerInnen durch die Grundkosten und außerhalb des Baugrundstückes anfallenden Aufschließungskosten auf Dauer nicht belastet werden und Mittel gemeinnütziger Bauvereinigungen eingesetzt werden.

 

Wohnheime:
Bei Wohnheimen werden sämtliche allgemein nutzbare Flächen und Gänge (ausgenommen Treppenläufe und Podeste), die umbaut sind, in die Förderung mit einbezogen.

Für Wohnheime kann keine Wohnunterstützung gewährt werden.

Geschoßwohnbauförderung Aktualisiert
 Checkliste einzureichende Unterlagen   12.05.2023
 Förderungsansuchen (WBF 1)   01.03.2015
 Infoblatt zum Ansuchen   09.01.2025
 Promesse   01.01.2022
 Bestätigung des gesonderten Baukontos   01.11.2013
 Eidesstattliche Erklärung für Erwerbung bzw. Mietung   05.10.2023
 Ansuchen um Reduzierung der Rückzahlungsrate (Glättung)   03.01.2025
 Ansuchen um Reduzierung der Rückzahlungsrate für ins Eigentum übertragene Mietkaufwohnungen (Glättung)   03.01.2025
Technisch relevante Unterlagen Aktualisiert
 Wohnbautischvorlage   24.05.2022
 Wohnbautischvorgaben / Empfehlungen   11.09.2024
 Grundstücksbeurteilung (WBF 9)   19.07.2016
 Erläuterung zu WBF 9   19.07.2016
 Gutachten zur Energiebereitstellung (WBF 3)   02.02.2026

 WBF 4 und WBF 5 Darlehen NEU!

  01.09.2024

 WBF 4 und WBF 5 Förderbeitrag NEU!

  01.09.2024
 WBF 2    01.03.2015
 WBF 4 und WBF 5 GB-Programm 2015-2021 (Zweiteinreichung vor 1.1.2020)   01.03.2015
 WBF 6 Nachweis der wärmetechnischen Mindestanforderungen   01.09.2022
 WBF 6a   01.09.2020
 Formblatt EDV-1-und EDV-2   28.02.2024
 ÖKO1-ÖKO3 GB Prog. 2015-2021 (Zweiteinreichung vor 1.9.2022)   01.04.2019
Energiebuchhaltung Info 01.09.2023
 Baubeginnmeldung   15.06.2016
 Baufertigstellungsmeldung   01.03.2014
 Formblätter (WBF 1, 2, 3 und 5) GB Prog. bis 2014   01.10.2014
 WBF 10 Projektinformation    01.09.2022
 WBF 11 Ökopunkte (Zweiteinreichung ab 1.9.2024)   01.09.2024
 WBF 11 Ökopunkte (Zweiteinreichung ab 1.9.2022)   01.09.2022
Vergabe, Wettbewerb Aktualisiert
 Einladung zur Angebotsabgabe   17.08.2017
 Angebotsschreiben   17.08.2017
 Bekanntgabe Subunternehmer   21.12.2015
 Steirische Zusatzpositionen zur LBH ("Sternchenpositionen")   17.07.2017
 Förderungsansuchen Wettbewerbe   14.08.2020
 Erläuterungsbericht einstufiger offener Wettbewerb 2026   05.12.2025
 Musterauslobung einstufiger offener Wettbewerb 2026   05.12.2025
 Erläuterungsbericht geladener einstufiger Wettbewerb 2026   05.12.2025
 Musterauslobung geladener einstufiger Wettbewerb 2026   05.12.2025
 Erläuterungsbericht zweistufiger offener Wettbewerb 2026   05.12.2025
 Musterauslobung zweistufiger offener Wettbewerb 2026   05.12.2025
 Erläuterungsbericht Stätdebaulicher Testentwurf 2026   05.12.2025
 Musterauslobung Stätdebaulicher Testentwurf 2026   05.12.2025
Bauphysik Aktualisiert
 Stellen für die bauphysikalische Prüfung   26.08.2026

Im Zusammenhang mit Geschoßbauwohnungen können Sie sich mit folgenden Fragen an das Referat Rechtsangelegenheiten bzw. direkt zu den Online-Informationen der Rechtsgeschäfte wenden:

  • Ausnahmegenehmigung zur Vermietung von geförderten Wohnungen und Kontrolle der Rechtsmäßigkeit geförderter Wohnungen 
  • Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen und Beschwerdemanagement 

Kontakt

Information und Beratung


Allgemeine Anfragen
ad Förderungen, etc.
  Infozentrale ( 0316/877 - 3713  
( 0316/877 - 3769 
ad Wohnungen und Bauvorhaben  Gemeinnützige Bauvereinigungen

 

Finanzen und Geschoßbauförderung


Geschoßbauförderung, Programmevidenz, Sonderwohnbauprogramm SOP 1983  Johanna Heschl ( 0316/877 - 3771
 

Weitere Infos

  • Gemeinnützige Bauvereinigungen
  • Wohnbauförderungsbeirat
  • Bau- und Informationstafeln

Kontakt

  • FAEW Wohnungsneubau

Suche

Sanierung oder Neubau?

Sanieren oder neu bauen? Mach jetzt den Check!

Top Links

Wohnbaubörse, Klima- und Umweltförderungen des Bundes, Umweltförderungen, Baurecht, Raus aus Öl, Sauber Heizen für Alle, Wohnbaurecht

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie