Sonderförderung „Thermische Sanierung von Mietwohnungen der gemeinnützigen Bauvereinigungen“
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Durch die Forcierung der thermischen Gebäudesanierung wird ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der angestrebten europäischen Klimaziele geleistet. Der geringere Heizwärmebedarf nach einer thermischen Sanierung führt zu einer nachhaltigen Reduktion von Treibhausgasen, die Qualität des Wohnungsbestandes für die BewohnerInnen erhöht sich und es werden Impulse für Wachstum und Beschäftigung generiert.
Für weitere Informationen wird auf die Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- gemeinnützige Bauvereinigungen, die nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz von der Steiermärkischen Landesregierung als gemeinnützig anerkannt wurden
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- Die Förderungsmittel werden von der Europäischen Union über die Priorität „REACT-EU" zur Verfügung gestellt
- Förderungsanträge und -abwicklung:
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG)
- Technische Prüfung und Feststellung der förderbaren Kosten: Fachabteilung Energie und Wohnbau
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29.04.2021 |
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