Förderung von Sanierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen (Erwerbsminderung von mindestens 80 %)
Förderung des Landes Steiermark
Vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen und Einreichung des Ansuchens wird ein kostenloses Beratungsgespräch durch die ExpertInnen für barrierefreies Bauen in der Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau, Landhausgasse 7, 8010 Graz, 3. Stock, Tel.-Nr. 0316/877 Nebenstelle 4479 oder 2545, empfohlen.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
- Vorliegen einer Erwerbsminderung von zumindest 80 % beim Förderungswerber oder einem im Haushalt lebenden Familienmitglied
- Vorliegen einer Benützungsbewilligung für das zu fördernde Objekt
- Abstimmung der Sanierungsmaßnahmen auf die jeweilige Person mit Behinderung
- Durchführung der Sanierungsmaßnahmen von befugten Firmen
- Bewohung mit Hauptwohnsitz
Was gilt beispielsweise als Sanierungsmaßnahme?
- Schaffung eines barrierefreien Zuganges zum Eigenheim bzw. zum Mehrfamilienwohnhaus
- Maßnahmen zur Erreichung einer barrierefreien Wohnebene
- Maßnahmen zur Schaffung einer barrierefreien Sanitäreinheit (Badezimmer/WC)
In welcher Höhe wird gefördert?
Die anerkennbare Kostensumme pro Wohnung ist mit € 50.000,- begrenzt.
Worin besteht die Förderung?
Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rüchzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 45 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren oder wahlweise in der Gewährung eines Förderungsbeitrages im Ausmaß von 30 % zu den festgestellten förderbaren Kosten.
Gemeinden, Gemeindeverbände und Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehen, sowie gemeinnützige Bauvereinigungen werden Förderungsdarlehen des Landes Steiermark (0,5 % Verzinsung, Laufzeit 28 Jahre) gewährt.
Gemeinnützige Bauvereinigungen können die Hälfte der festgestellten förderbaren Kosten auch Eigenmittel einsetzen.
Informationen und Formulare
Informationen | Aktualisiert | |
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12.04.2019 |
Beilagen | Aktualisiert | |
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12.04.2019 |
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12.04.2019 |
Aufgliederung der Gesamtbaukosten (WS 5) | 01.12.2008 |
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